Eine FPÖ-Aussendung im Februar war üble Nachrede - das hat ORF-"Report"-Sendungsverantwortlicher Wolfgang Wagner nun schriftlich. Der Freiheitliche Parlamentsklub veröffentlichte das Urteil des Wiener Landesgerichts für Strafsachen am Sonntag um 20:53 Uhr, dem Abend der steirischen Landtagswahl.
ORF-"Report"-Chef Wagner klagte FPÖ: Urteil rechtskräftig
Das Urteil in erster Instanz war im Mai gefällt worden, die FPÖ hatte daraufhin berufen. Wagner bestätigte auf APA-Anfrage, dass die zweite Instanz im Sinne des Erstgerichts entschieden hatte, FPÖ-Anwalt Christoph Völk bestätigte dies dem "Standard".
Grund für die Klage war eine Aussendung vom 6. Februar 2019 unter Verantwortung des FPÖ-Parlamentsklubs, in der Mediensprecher Hans-Jörg Jenewein dem Journalisten u.a. "Gesinnungsjournalismus" vorgeworfen hatte. Wagner hatte Bundespräsident Alexander Van der Bellen interviewt; Jenewein sah sich an die ehemalige DDR-Nachrichtensendung "Aktuelle Kamera" erinnert und unterstellte Wagner, er habe "politisch motiviert" agiert. Die FPÖ wurde zur Veröffentlichung sowie einer Entschädigung von 3.500 Euro verurteilt - Wagner will das Geld spenden.
(APA/Red)
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