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FPÖ klagt Republik wegen Bundespräsidentenwahl

Norbert Hofer trat als Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten an und unterlag.
Norbert Hofer trat als Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten an und unterlag. ©APA
Die FPÖ kann offenbar nicht mit der Bundespräsidentenwahl 2016, in der ihr Kandidat Norbert Hofer unterlag, abschließen. Sie klagt nun die Republik auf 3,4 Millionen Euro Schadenersatz, berichtete die "Kronen Zeitung". Sie wollen jene Kosten, die ihnen durch die Wiederholung der Stichwahl entstanden sind, zurückhaben. Zu dieser kam es, weil die FPÖ die Stichwahl erfolgreich angefochten haben.

Der Wahlkampf zur Bundespräsidentenwahl dauerte fast ein Jahr. Der erste Wahlgang erfolgte im April, im Mai kam es dann zur Stichwahl zwischen Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen, die der frühere Grünen-Chef ganz knapp gewann. Die FPÖ brachte die Stichwahl damals wegen Unregelmäßigkeiten seitens der Wahlbehörden vor den Verfassungsgerichtshof, was die Wiederholung der Stichwahl im Dezember zur Folge hatte.

“Organe der Republik haben versagt”

Jetzt klagen ausgerechnet die Freiheitlichen die Republik auf Schadenersatz. Sie wollen jene Kosten ersetzt bekommen, die ihnen durch die Wiederholung der Stichwahl entstanden sind. “Es gibt eine Amtshaftungsklage, weil die Organe der Republik aus unserer Sicht versagt haben”, bestätigt FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker die Klage gegenüber der “Krone”. Hafenecker sieht die Republik in der Verantwortung, weil Unregelmäßigkeiten seitens der Behörden die Wiederholung der Stichwahl erst notwendig gemacht haben.

“Keine angenehme Sache”

“Die Republik zu klagen ist nie eine angenehme Sache, das ist uns vollkommen bewusst”, räumt der FPÖ-General ein. Nichtsdestotrotz sei diese notwendig, “damit wir die zusätzlichen Kosten, die durch den zusätzlichen Wahlgang entstanden sind, refundiert bekommen”, sagt Hafenecker. Er argumentiert die Klage auf APA-Anfrage damit, dass sich die FPÖ sonst dem Vorwurf der Untreue aussetzten könnte, da es sich bei den Wahlkampfmittel um öffentliches Geld handle. Man sei als Partei in der Finanzgebarung rechtlichen Regeln unterworfen, so Hafenecker. Um sich selbst zu entlasten, habe der Parteivorstand den Beschluss gefasst, zu klagen.

(APA)

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