Derzeit kann ein Kfz-Besitzer an seinem Fahrzeug sowohl in einer Kfz-Werkstätte als auch bei einem Prüfdienst, wie dem TÜV, die so genannte Pickerl-Überprüfung nach § 57a Kraftfahrgesetz („Wiederkehrende Begutachtung“) vornehmen lassen.
FPÖ befürchtet ernsthafte Konsequenzen
Via Antrag kann der Landeshauptmann Ziviltechniker oder technische Ingenieurbüros des einschlägigen Fachgebietes, Vereine oder zur Reparatur von Kraftfahrzeugen oder Anhängern berechtigte Gewerbetreibende zur wiederkehrenden Begutachtung („Pickerl-Überprüfung“) ermächtigen. Die Voraussetzungen für die Ermächtigung werden regelmäßig überprüft und bei entsprechenden Verstößen wird die Ermächtigung entzogen.
Die FPÖ befürchtet, dass es damit schon bald vorbei sein könnte. So würde ein EU-Richtlinienvorschlag eine strikte Trennung zwischen Kfz-Werkstätten und Prüfdiensten für die verpflichtend vorgeschriebene Begutachtung vorsehen. “Dies würde bedeuten, dass in Zukunft heimische Kfz–Werkstätten keine ‘Pickerl-Überprüfungen’ mehr durchführen dürfen”, so die Freiheitlichen.
Freiheitliche: Landesregierung soll aktiv werden
Die KFZ-Branche in Österreich müsste mit einem Umsatzrückgang von bis zu 660 Millionen Euro rechnen – davon alleine 33 Millionen in Vorarlberg, führt die FPÖ aus. Den Kfz-Besitzern drohe ein höherer zeitlicher wie finanzieller Aufwand. Die Ländle-Blauen fürchten zudem eine Monopolstellung der Prüfdienste. In einem Antrag fordert die FPÖ nun die Landesregierung auf, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass der Richtlinienvorschlag abgelehnt wird.
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