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FPÖ-Spaltung: Strache noch nicht entschieden

FPÖ-Bundesparteiobmann Strache hat nach dem Beschluss der Vorarlberger Freiheitlichen für einen eigenständigen Weg nach eigenen Angaben vorerst noch keine Entscheidung über mögliche Konsequenzen getroffen.

Im Raum steht ein möglicher Parteiausschluss von Landesparteichef Dieter Egger.

Am Mittwochabend hatte Strache gemeint, er wolle „eine Nacht darüber schlafen“. Donnerstagfrüh, nach „zwei Stunden Schlaf“, wollte er sich am Rande des Wiener Gemeinderates weiter nicht dazu äußern. Er bestätigte lediglich, dass es Beratungen der Bundesspitze geben werde. Diese sollen nach Angaben von FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl am Nachmittag stattfinden. „Es gibt neun Landesgruppen der FPÖ, das steht fest, auch nach dem gestrigen Tag“, betonte Strache vor Journalisten.

Beratungen

Beim Vorarlberger Landesparteitag war es ja Mittwoch Nacht zu einem Eklat gekommen, als die Ländle-Freiheitlichen ihre Eigenständigkeit und damit die rechtliche und organisatorische Unabhängigkeit von der Bundes-FPÖ beschlossen haben. Nachdem zunächst Strache den Parteiausschluss von Landesparteiobmann Dieter Egger angekündigt hatte, wollte er diese Entscheidung aber nach heftigen Protesten der Vorarlberger Freiheitlichen im Lauf des Donnerstag noch besprechen.

FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl erklärte auf Anfrage der APA, es werde heute keine Sitzung der Bundesparteileitung geben, wie berichtet wurde. Allerdings werde wie angekündigt die Parteispitze am Nachmittag zusammen treten. Die Sitzung dürfte aber nicht vor 15.00 Uhr stattfinden – „das ist unrealistisch“. Befragt nach dem Ort meinte Kickl, „in Wien, aber wir wissen noch nicht wo“.

Uneinigkeit herrscht zwischen Strache und Egger über die rechtlichen Möglichkeiten und Konsequenzen einer Abspaltung. Bei einer Loslösung, die Strache als statutenwidrig bezeichnete, sei die FPÖ Vorarlberg eine eigenständige Partei, „die mit der FPÖ nichts mehr zu tun hat“. Nach Ansicht von Anwälten der FPÖ Vorarlberg bilden die Vorarlberger Freiheitlichen aber eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Laut einem Gutachten bestehe durchaus die Möglichkeit, „sich vom Muttergebilde zu trennen“. An diese Frage ist etwa auch die Parteienförderung geknüpft. Egger ist überzeugt, auch mit der neuen Organisation konform mit den Richtlinien zu gehen.

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