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FPÖ: Missbrauch bei Kinderbetreuungsgeld

FPÖ-Klubchef Amann ortet in Vorarlberg mehrere Fälle, in denen unrechtmäßig Kinderbetreuungsgeld bezogen werde. Frauen würden zur Geburt ins Land kommen und dann das Land wieder verlassen. Die VGKK nimmt Stellung.

Es gebe zahlreiche Hinweise, dass es in Vorarlberg Fälle gibt, in denen unrechtmäßig Kinderbetreuungsgeld bezogen wird, so Amann laut ORF. Die Vorgehensweise soll dabei laut Amann immer dieselbe sein: Jemand kommt nach Vorarlberg auf Urlaub oder für eine kurzfristige Arbeit, bekommt dann im Land ein Kind, geht zur Mutter-Kind-Untersuchung und beantragt Kindergeld. Dann würden Mutter und Kinder Vorarlberg wieder verlassen, das Kindergeld werde aber weiter bezogen, so Amann.

Für den Freiheitlichen ist das ein klarer Fall von Missbrauch.

Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse nimmt zum Missbrauchsverdacht bezüglich des Kinderbetreuungsgelds mit folgender Information Stellung:

Information und Stellungnahme der VGKK

Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ist keine Versicherungsleistung, sondern eine Familienleistung. Die VGKK vollzieht die Auszahlung, nicht etwa nach ihren Auslegungen, sondern nach den Vorgaben (Erlässen) der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, Ursula Haubner, in deren Zuständigkeit der Vollzug des KBG fällt. Die Anfrage von Ing. Amann richtet sich daher an die richtige Behörde. Zum Bezug von KBG ist der Wohnsitz in Österreich erforderlich.Dieser ist von EU-Bürgern mit einer Meldebestätigung nachzuweisen. Für Nicht-EU-Bürger reicht diese nicht aus. Für Nicht-EU-Bürger ist eine Niederlassungsbewilligung erforderlich, die von den Bezirkshauptmannschaften ausgestellt wird. Auch ein Visa reicht in diesen Fällen nicht aus. Es muss ein von den Bezirkshauptmannschaften ausgestellter „Aufenthaltstitel“ sein.

Eine weitere Voraussetzung zum KBG-Bezug besteht darin, dass das Finanzamt Familienbeihilfe für das betreffende Kind bezahlt. Es müssen also auch die zuständigen Finanzbehörden die gesetzlichen Voraussetzungen prüfen. Jede Änderung der Voraussetzungen ist unverzüglich der VGKK bzw. dem Finanzamt zu melden. Wird der VGKK z.B. im Zuge einer Überprüfung der Wegfall einer der Voraussetzungen bekannt, wird ein Rückforderungsverfahren eingeleitet, und es wird diesbezüglich das Finanzamt verständigt. Umgekehrt wird die VGKK vom Finanzamt verständigt, wenn diesem der Wegfall einer Voraussetzung für die Auszahlung der Familienbeihilfe bekannt wird. Bei der VGKK laufen derzeit ca 10 Rückforderungsfälle, bei denen Änderungsmeldungen bzw. Abmeldungen zu spät oder gar nicht vorgenommen wurden. Sollten Herrn Ing. Amann Verdachtsfälle bekannt sein, wird ersucht, diese der Kasse unverzüglich zu melden. Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse geht allen Hinweisen nach. (Quelle: VGKK)

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