Die bislang relativ locker praktizierte Handhabung des Gemeindewahlgesetzes habe in der Vergangenheit wenig Anlass zur Kritik geboten.
Bei den Gemeindewahlen 2000 habe die Landeswahlbehörde in den Schulungen die Gemeindebediensteten eindringlich auf die genaue Einhaltung des Gemeindewahlgesetzes hingewiesen, da ansonsten Wahlanfechtungen drohten.
Wahlwerber seien nun völlig der Willkür der Gemeindewahlleiter, das sind in der Regel die Bürgermeister, ausgeliefert, schimpft Neyer. Eine überkorrekte Einhaltung des Gemeindewahlgesetzes habe nun dazu geführt, dass sowohl in Fraxern als auch in Laterns Listen nicht zur Wahl antreten können, weil die Wahlvorschläge als ungültig erklärt wurden.
Jetzt müsse mit Wahlanfechtungen gerechnet werden. “Das Gemeindewahlgesetz kann doch wohl nicht ein Verhinderungsinstrument für wahlwerbende Gruppierungen sein, um gewissen Bürgermeistern unangenehme Konkurrenz vom Leibe zu halten.”
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