Er fordert
Vereinfachungen für Einreichung von Wahlvorschlägen und die Möglichkeit,
Mängel innerhalb einer Frist zu beseitigen. Zudem werde es sich nach
Abschluss der Kommunalwahl noch weitere Überlegungen für Gesetzesänderungen
geben.
So beispielsweise, was den einzigen Stimmzettel für zwei Wahlen –
Bürgermeister-Direktwahl und Gemeindevertretungswahl – betrifft. Die Praxis
dürfte zeigen, dass die Auszählung recht umständlich wird, ist Neyer
überzeugt.
Anlass für das Vorpreschen zur Wahlgesetzänderung waren die beiden nicht
erreichten FP-Kandidaturen in Laterns und Fraxern. FP-Landtags-Vize Fritz
Amann kündigte an, dass es nach der Gemeindewahl eine Wahlanfechtung für
dem Höchstgericht geben wird. Kritik setzt es von Neyer und Amann vor allem
an der sehr engen und bürokratischen Auslegung des Gesetzes. Vor fünf Jahren
sei das Ganze noch weit unbürokratischer gehandhabt worden als heute. Es
könne aber doch nicht das Ziel es Gesetzes sein, Kandidaturen zu verhindern.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.