Der Gruppe sei Parteienförderung in dieser Höhe verloren gegangen, weil die Bundes-FPÖ eine inhaltlich gezielt unrichtige Bestätigung abgegeben habe, so Kos in seiner schriftlichen Aufforderung an die Bundes-FPÖ.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Klage der Splittergruppe auf Auszahlung von Parteienförderung des Landes Ende November als unzulässig zurückgewiesen. In dieser Frage seien die Zivilgerichte zuständig, nicht aber der VfGH, hieß es in der Begründung. Nun ist dieser aber nach der Förderungs-Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung ausgeschlossen, Zitat: Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch, sagte Kos.
Da man sich nicht länger prozessual im Kreise drehen wolle, nehmen wir nun die FPÖ-Bundespartei direkt wegen Schadenersatz in der Höhe von mindestens 1,175 Mio. Euro in Anspruch, weil die Bundesparteileitung die Auszahlung an uns rechtswidrig durch Irreführung des Landeshauptmannes verunmöglicht hat, erklärte der Bregenzer. Werde das Geld nicht innerhalb von vier Wochen an einen Treuhänder überwiesen, werde Klage eingereicht.
Hintergrund des Konflikts ist die Abspaltung der Vorarlberger FPÖ von der Bundespartei im April 2005. Die Parteienförderung des Landes für die FPÖ unter Landesparteiobmann Dieter Egger – pro Jahr rund 388.000 Euro – wurde im Herbst 2005 wegen der Abspaltung eingefroren, weil Zweifel an der Identität der Rechtsperson bestanden.
Erst nach der Einigung der Vorarlberger Freiheitlichen mit der Bundespartei wurde im Frühling 2006 auch die Parteienförderung wieder ausbezahlt. Dazu bestätigte Bundesparteichef Heinz-Christian Strache gegenüber Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V), dass die abgespaltene Partei Vorarlberger Freiheitliche nie den Status einer Landesgruppe Vorarlberg verloren hat und daher die Identität derselben mit der vormaligen Landesgruppe zweifellos gegeben ist. Diese Angabe ist laut Kos aber eben inhaltlich gezielt unrichtig. Die abgespaltene Partei habe in ihrem neuen Statut jedwede Verbindung zur Bundespartei gelöst. Die Parteienförderung wäre seiner Gruppe zugestanden.
Bereits bei Gericht anhängig ist seit Anfang November ein Prozess, in dem die Bundes-FPÖ der Splittergruppe ihren Namen Freiheitliche Partei Österreichs – Landesgruppe Vorarlberg verbieten möchte. Ein diesbezüglicher Antrag auf eine einstweilige Verfügung der Bundes-FPÖ wurde im August zurückgewiesen.
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