Die Sicherheit der notwendigen Pflegequalität und die Wahrung der Interessen der Angehörigen müsse laut Wieser gewährleistet sein.
Deshalb fordert die FPÖ die Einrichtung einer weisungsfreien und mit Prüfkompetenz ausgestatteten Pflegeanwaltschaft.
“Die im Patienten- und Klientenschutzgesetz verankerten Aufgaben und Kompetenzen der Patientenanwaltschaft reichen nicht aus, um die Interessen der Pflegeheim-Bewohner, derer Angehörigen sowie des Pflegepersonals zufrieden stellend wahrzunehmen, so Wieser.
Quelle: Aussendung der FPÖ
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