Lobenswert seien geplante Verbesserungen in der pensionsrechtlichen Absicherung pflegender Angehöriger. Der Haken daran sei allerdings einmal der Umstand, dass die Übernahme der Dienstgeberbeiträge erst ab Pflegestufe 3 erfolge, sowie das Antragsprinzip gelte.
Gerade in den unteren Pflegestufen erfolgt die Pflege oft durch Angehörige, diese würden aber wieder durch den Rost fallen. Auch sollten pflegende Angehörige nicht zu Bittstellern degradiert werden und nur aufgrund des Antragsprinzips in den Genuss der geplanten Maßnahme kommen. Vom unnötigen Bürokratieaufwand ganz zu schweigen, so Egger wörtlich.
Weiters übt Egger Kritik an den Vorstellungen Bartensteins, wonach für die monatliche Pflege und Betreuung Euro 3.000,– anzusetzen seien. Wer bitte kann sich das leisten? Die Klärung dieser Frage sei durch das neue Hausbetreuungsgesetz keinesfalls gelöst. Es fehlt eine Grundkonzeption bzw ein Maßnahmenkatalog, der Verbesserungen im arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Bereich beinhaltet.
Um Pflege tatsächlich leistbar zu machen, fordern die Vorarlberger Freiheitlichen:
- Eine steuerrechtliche Regelung nach dem Vorbild Liechtensteins (6 % Lohnsteuer)
- Eine Anhebung des Alleinverdienerfreibetrages
- Eine Verdoppelung der Geringfügigkeitsgrenze
- Die Übernahme der Dienstgeberbeiträge für pflegende Angehörige ab Pflegestufe 1
- Die Ausweitung dieser Maßnahme auch auf in der Pflege tätige Dienstnehmer
- Eine realitätsbezogene Anpassung des Pflegegeldes
(Quelle: LO LR Dieter Egger, FPÖ)
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