Gusenbauer verwechselt die Systeme im Sozialbereich völlig und zeigt mit seinem Festhalten an einer Vermögensgrenze bei der Gewährung eines Pflegezuschusses sein Verständnis von staatlicher Leistungsbezuschussung und Sozialhilfe. Hier werden Äpfel mit Birnen verwechselt und das Ausmaß der Verunsicherung bei den betroffenen Menschen hat schon lange die Schmerzgrenze überschritten, kritisiert Egger.
Der freiheitliche Landeschef weist darauf hin, dass es ein gravierender Unterschied ist, wenn etwa vor Inanspruchnahme der Sozialhilfe das bestehende Vermögen des Betroffenen herangezogen wird, als wenn man versucht, einen notwendigen staatlichen Zuschuss über Vermögensgrenzen hinauszuzögern. Bei der Sozialhilfe geht es darum, den Menschen ein letztes Sicherungsnetz zur Verfügung zu stellen und bei der Bezuschussung von Pflegetätigkeiten darum, die nötige staatliche Verantwortung gegenüber den Pflegebedürftigen zum Ausdruck zu bringen. Mit der geplanten Vermögensgrenze will die Bundesregierung offensichtlich die Menschen zuerst in die Armutsfalle treiben, um dann erst ihrer staatlichen Verantwortung nach Sicherung der Pflege nachzukommen. Mit einem würdevollen und selbst bestimmten Leben der pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen hat diese Schikane herzlich wenig zu tun, findet der FP-Landesobmann klare Worte.
Egger erneuert abschließend die freiheitliche Forderung nach mehr steuer- und arbeitsrechtlicher Flexibilität für Pflegepersonal sowie einer Erhöhung des Pflegegeldes. Neben einer einmaligen 17%igen Erhöhung dadurch würde das Pflegegeld zumindest dem Wert bei seiner Einführung im Jahr 1993 entsprechen – müsse auch eine jährliche Valorisierung eingeführt werden. (Schluss)
(Quelle: FPÖ Vorarlberg/LO LR Dieter Egger)
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