Egger: “Der Ermessensspielraum für Bürgermeister in Baurechts- und Flächenwidmungsfragen ist eindeutig zu groß, die Rechte der Grundeigentümer zu klein. Damit wird politischer Willkür Tür und Tor geöffnet. Wir wollen Eigentum schützen und die Mitbestimmung und das Recht auf Gleichbehandlung der Bürger stärken.”
Laut Egger beweist dies der kürzlich vorgelegte Bericht des Landesvolksanwaltes für das Jahr 2007. Die Anwendung des Baugesetzes und seiner Verordnungen sei mit 175 Fällen (gegenüber 155 im Jahr 2006) weiterhin häufigster Anlass für Bürger, sich an den Volksanwalt zu wenden. An zweiter Stelle der Arbeitsschwerpunkte des Volksanwaltes liegt mit 107 Fällen die Raumplanung.
“Auch ich bin regelmäßig mit Fällen konfrontiert, wo sich anständige Bürger bzw Grundeigentümer über Ungerechtigkeiten beschweren und Kritik an der gängigen Behördenpraxis üben. Im Österreichvergleich bildet Vorarlberg – was die gesetzlich verankerten Rechte der Grundeigentümer anbelangt – das Schlusslicht. Andere Bundesländer haben die Rechte von betroffenen Grundeigentümern wesentlich besser geregelt”, erklärt Egger. Die FPÖ fordert somit:
1. eine Stärkung der Grundeigentümer in Raumplanungs- und Widmungsverfahren
2. volle Abgeltung von Wertminderungen und entstandenen Aufwendungen bei Rückwidmungen und
3. Recht der Nachbarn auf Einhaltung von Bebauungsplänen
“Für uns ist es erklärtes Ziel, bei der notwendigen Novellierung des Raumplanungs- und Baugesetzes transparente und eigentümerverträgliche Regelungen zu schaffen. Es liegt in Landeskompetenz, die von uns aufgezeigten Schwachpunkte zu beseitigen. Das wird somit zu einer Nagelprobe für die Eigentümerfreundlichkeit’ der ÖVP. Da kann man nicht den Schwarzen Peter” nach Wien oder Brüssel abschieben”, erwartet sich Egger Unterstützung vom Koalitionspartner.
Quelle: FPÖ Vorarlberg
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