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FPÖ-Egger: "Strafanzeige ist absurd"

Für den Obmann der Vorarlberger Freiheitlichen, Dieter Egger, ist die Strafanzeige des Privatdetektivs Dietmar Guggenbichler gegen die FPÖ "lächerlich und geradezu absurd". Anzeige

Die Auszahlung der Parteienförderung an die Vorarlberger Freiheitlichen sei völlig zu Recht erfolgt, betonte Egger in einer Aussendung.

Das Land Vorarlberg habe die Ausschüttung der Gelder an die Vorarlberger Freiheitlichen umfangreich geprüft. „Die ungerechtfertigten Zweifel an der Identität der Freiheitlichen konnten nicht aufrecht erhalten werden“, so Egger. Deshalb sei die Auszahlung der Parteiförderungsgelder rechtmäßig gewesen. Im Einzelnen wollte Egger auf APA-Anfrage nicht auf die Vorwürfe Guggenbichlers eingehen. „Es wurde alles rechtlich geprüft, mehr gibt es nicht zu sagen“, so Egger. Er wisse nicht, was der Privatdetektiv eigentlich wolle.

Dass das bei der Trennung von der Bundespartei hinterlegte Statut nach wie vor im Innenministerium liege und nie gelöscht worden sei, bezeichnete Egger als „komplett überholt“. Er verwies auf neue Satzungen, die mit der Bundespartei koordiniert und auf einem ordentlichen Landesparteitag im April des heurigen Jahres beschlossen wurden.

Die Parteienförderung der Vorarlberger Freiheitlichen war nach dem vorübergehenden Bruch der Ländle-Freiheitlichen mit der Bundes-FPÖ im November 2005 wegen „Zweifel an der Identität der Rechtsperson“ auf Eis gelegt worden. Nach der Rückkehr zur Bundes-FPÖ wurde der Geldhahn wieder aufgedreht. In Vorarlberg gibt es anders als in anderen Bundesländern kein Parteienfinanzierungsgesetz. Die Finanzierung der Parteien erfolgt auf Grundlage einer Richtlinie, die von der Landesregierung beschlossen wird.

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