Irland ist ein gutes Beispiel für die demokratische Handhabung einer so wichtigen Frage, wie die des EU-Reformvertrages. Ganz gleich, wie die Abstimmung in Irland ausgeht, hatten die Iren im Gegensatz zu den Österreichern immerhin die Möglichkeit einer demokratischen Mitsprache, so Bösch.
Die vereinbarten EU-Verträge hält Bösch darüberhinaus für nichts anderes als eine Mogelpackung, die mit einigen Etikettenänderungen und ein paar unterschiedlichen Fristenläufen der Abstimmungsmodalitäten den Menschen in Europa als große Reform verkauft worden wäre. Das neue Vertragswerk weise ganz deutlich in Richtung “europäischer Superstaat”, stellt Bösch weiter fest. Es gäbe zwar nur einen “Außenminister”, der nicht so heißen dürfe, und eine Verfassung, die nicht so genannt werde, jedoch seien neben dem neu eingeführten EU-Präsidenten die bindenden Grundrechte eine klare Unterwanderung des Subsidiaritäts-Prinzips.
Die freiheitlichen Forderungen allerdings strebten nach einem nationalstaatlich dominierten Staatenverbund und einem “Europa der Vaterländer”, wie es sich die Bürger Europas eigentlich wünschten. Daß es schon damals zu keiner Volksabstimmung in dieser für die Zukunft Europas und Österreichs wichtigen Frage gekommen sei, verurteilt Bösch. Die Regierung wäre dem Willen der Bürger und den Vorgaben der Bundesverfassung der Republik nicht gerecht geworden.
Daß der damalige Verfassungsvertrag jedoch nach den negativen Referenden in Frankreich und den Niederlanden gescheitert sei, sei unbestreitbar. “Es muß nun nach der Neuauflage der Ratifizierungsprozeß von neuem beginnen – unabdingbar ist hierfür immer noch eine nationale, österreichische Volksabstimmung, wie es dem Prinzip der viel beschworenen Bürgernähe und dem Willen der Bürger entspricht. Ich hoffe daher auf eine Ablehnung des Reformvertrages durch die Iren und fordere die Bundesregierung dazu auf, endlich die Bürger in dieser wichtigen Angelegenheit zu befragen “, so Bösch abschließend.
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