AA

FPÖ berief im Tiroler Zivilprozess gegen Riess-Passer

Die FPÖ hat gegen das erstinstanzliche Urteil im Zivilprozess gegen ihre frühere Bundesparteiobfrau Susanne Riess-Passer berufen. Der am Freitag am Landesgericht Innsbruck eingelangte Einspruch umfasst 59 Seiten.

Die Gegenseite hat nach Zustellung dieses Urteiles nun vier Wochen Zeit für eine Berufungsbeantwortung. Diese Frist verlängert sich jedoch um die verhandlungsfreie Zeit ( 15.7. bis 25.8.), sodass mit einer Aktenvorlage an das Oberlandesgericht Innsbruck erst im September zu rechnen ist.

Die Klage der FPÖ war am 18. April nach zahlreichen Verhandlungstagen zur Gänze abgewiesen worden. Die Partei warf Riess-Passer vor, als Obfrau im Zeitraum Mai 2000 bis September 2002 ihre Befugnisse in finanziellen Angelegenheiten überschritten zu haben und forderte von ihr fast 600.000 Euro für angeblich überzogene Spesenabrechnung zurück. Die Freiheitlichen begründeten ihre Klage mit „schadensstiftenden Handlungen“ und „ungerechtfertigten Zuwendungen ins Privatvermögen“.

Für Richter Werner Engers lag das „Ausmaß der Inanspruchnahme von Parteigeldern“ der damaligen Obfrau innerhalb des Rahmens, wie er bei der Urteilsverkündung erklärt hatte. Zudem war die Klage für ihn bereits verjährt. Die FPÖ hatte daraufhin sofort mündlich Berufung angemeldet. Das Urteil umfasste 229 Seiten.

In dem Verfahren waren alle ehemaligen Vorstandsmitglieder der FPÖ als Zeugen erschienen. Neben Jörg Haider (B), Hubert Gorbach (B), Heinz Christian Strache (F), Peter Westenthaler (B), Ex-FPÖ-Generalsekretär Peter Sichrovsky und Gilbert Trattner sagten auch der aus der FPÖ ausgetretene Ewald Stadler, Ex-FPÖ-Obfrau Ursula Haubner, die ehemalige EU-Abgeordnete der FPÖ, Daniela Raschhofer, und Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser vor dem Richter aus.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Politik
  • FPÖ berief im Tiroler Zivilprozess gegen Riess-Passer