Die Hälfte des Mammutprozesses ist vorbei, die Angeklagten waren alle am Wort. Ergänzende Einvernahmen zu einzelnen Punkten können allerdings jederzeit vorgenommen werden. Heute, am ersten Tag der zweiten Prozessrunde stehen die Ausführungen des Sachverständigen Mario Lener im Focus. Der Umwelttoxikologe erläutert alle Fragen zum Thema Umweltbeeinträchtigung. Das Strafgesetzbuch hat für Umweltdelikte ein eigenes Kapitel.
Kommentar zum Prozess
Der Erstangeklagte und ehemalige Häusle-Geschäftsführer Martin Bösch hat bereits vor Prozessbeginn zum Verfahren Stellung genommen. In einem Blog äußerst er sich laufend zum Prozessgeschehen, was bisher war, was derzeit ansteht, wie das Verfahren sein Leben veränderte. Er erklärt Vorgänge der Abfallwirtschaft, kritisiert Dinge, die seiner Ansicht nach falsch gelaufen sind und postet regelmäßig Beiträge. Wer will, kann auf causahaeusle.com „Daten, Fakten, Erläuterungen und Kommentare“ nachlesen. „my point of view“ weist darauf hin, dass dies allerdings Böschs Sicht ist. Ob der Schöffensenat diese teilt, wird man am Ende des Verfahrens sehen. Urteilsverkündung ist laut Plan am 21. November. Eine zeitliche Verschiebung nach vorne oder hinten ist möglich.
Leseverbot für Laienrichter
Den Schöffen ist es untersagt, während ihrer Funktion als Laienrichter, Medienberichte zu lesen oder über die Sache außerhalb des Gerichts zu diskutieren. Sie werden zu Prozessbeginn beeidet, sich ausschließlich auf Grund des Gerichtsverfahrens ihre Meinung zu bilden. Diese Regelung soll ein möglichst objektives Urteil gewährleisten.
(Christiane Eckert)
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