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Fortsetzung im Prozess um Missbrauch im ÖSV

©VOL.AT/Steurer
Seit 9 Uhr wird am Bezirksgericht Bludenz der Strafprozess fortgesetzt. Richterin Daniela Flatz hat die Verhandlung bis 16 Uhr angesetzt.
Prozess verschoben

von Seff Dünser/Neue

Vier Zeugen sollen am Donnerstag befragt werden, teilte auf Anfrage Vorarlbergs Justizsprecher Norbert Stütler mit: drei Journalisten, die über den Ski-Weltcup berichteten, und eine ehemalige Weltcup-Skirennläuferin.

Ankläger in dem Strafverfahren ist kein Staatsanwalt, sondern ein ehemaliger Trainer des Österreichischen Skiverbands (ÖSV). Denn bei dem erhobenen Vorwurf handelt es sich um ein sogenanntes Privatanklagedelikt. Üble Nachrede wirft der 86-jährige Steirer einer ehemaligen Vorarlberger Skirennläuferin und deren Ehemann vor.

Der Privatankläger hält WhatsApp-Nachrichten, die die beiden Angeklagten einer früheren Skirennläuferin geschrieben haben, für rufschädigend. Der 60-jährige Erstangeklagte hat der einstigen Gesamt-Weltcupsiegerin geschrieben, sie solle endlich öffentlich zugeben, dass der Privatankläger und ein einstiger ÖSV-Rennsportleiter in den 1960er- und 70er-Jahren viele junge Läuferinnen missbraucht und psychisch gebrochen hätten. Die 66-jährige Zweitangeklagte hat ihrer 65-jährigen Ex-Zimmerkollegin geschrieben, sie sei doch vom Privatankläger entjungfert worden, obwohl sie noch keine 16 Jahre alt gewesen sei.

Gutglaubensbeweis

Der Privatankläger bestritt während der ersten Verhandlung im April 2018 vor Gericht die Vorwürfe in den WhatsApp-Nachrichten. Zudem wies der anwaltlich von Manfred Ainedter vertretene 86-Jährige auch jene schwerwiegenden Anschuldigungen als falsch zurück, die die Angeklagten während ihrer gerichtlichen Einvernahmen in Bludenz gegen ihn erhoben haben. Die Zweitangeklagte gab vor Richterin Flatz unter anderem zu Protokoll, der Privatankläger habe sie während ihrer Weltcup-Skikarriere zwei Mal zu vergewaltigen versucht.

Die von Martin Mennel verteidigten Angeklagten versuchen im Bludenzer Strafprozess um die angeklagte üble Nachrede den Wahrheits- oder zumindest den sogenannten Gutglaubensbeweis zu erbringen, um freigesprochen zu werden. Die Angeklagten wollen also beweisen, dass ihre belastenden Angaben der Wahrheit entsprechen. Zumindest versuchen sie die Richterin davon zu überzeugen, dass sie guten Gewissens glauben durften, dass ihre Behauptungen in den Whatsapp-Nachrichten der Wahrheit entsprechen.

Entweder wird am Donnerstag ein Urteil verkündet oder die Verhandlung zur Aufnahme weiterer Beweise neuerlich vertagt werden. (Red)

 

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