So zeigten sich der FPÖ-Landesobmann, Landesrat Dieter Egger, und der freiheitliche Klubobmann, Ing Fritz Amann, mit der heute im Rechtsausschuss behandelten Änderung des Baugesetzes zufrieden.
Sachargumente haben ÖVP überzeugt
FP-Landeschef Egger machte bereits vor Wochen auf die Problematik der Nichteinhaltung von Bebauungsplänen aufmerksam. Anhand konkreter Fälle wurden die langwierigen Bauverfahren bzw Gerichtsprozesse, die sich über Jahre hinweg erstrecken, aufgezeigt und in weiterer Folge Verhandlungen mit dem Regierungspartner ÖVP geführt. Unsere Sachargumente und die notwendige Hartnäckigkeit haben letztendlich dazu geführt, dass nun im Baugesetz die Einhaltung eines Bebauungsplanes in Bezug auf Gebäudehöhe, Bebauungslinie und Baugrenze im Bauverfahren als Nachbarrecht verankert wird. Wir schaffen notwendige Rechtssicherheit und erreichen dadurch auch eine deutliche Verfahrensbeschleunigung. Gleichzeitig werden Ungleichbehandlungen von Grundbesitzern eingestellt”, so Egger.
Verbesserungen im Raumplanungsgesetz als nächster Schritt
Die jetzige Änderung des Baugesetzes ist ein erster Schritt, dem allerdings weitere folgen müssen. Willkürakte in Widmungsfragen gehören leider immer noch zur gelebten Praxis, aber wir werden auch diese einstellen”, kündigen Egger und Amann eine Initiative zur Verbesserung des Raumplanungsgesetzes an.
Quelle: Freiheitlicher Landtagsklub Vorarlberg
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