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Förderung für engagierte Kinobetreiber

Die Kunstsektion im Bundeskanzleramt setzt ihre Sonderförderung für engagierte Kinobetreiber auch in diesem Jahr fort. Die Kino-Initiative 2005 ist mit 150.000 Euro dotiert.

Die Ausschreibung richtet sich an alle Kinos, die über den normalen Betrieb hinaus Impulse setzen und ihrem Publikum durch vielfältige Programmierung ein ambitioniertes, künstlerisch wertvolles Filmangebot präsentieren.

Eingereicht werden können Projekte wie zum Beispiel Kinderkino, anspruchsvolle Filmreihen, Kurz- und Dokumentarfilmpräsentationen, Nachtfilmschienen, Diskussionen, Einladungen von Regisseuren, innovative Marketing- und Werbeaktivitäten, die Zusammenarbeit mit Schulen und Universitäten oder Synergien mit lokalen Vereinen und Kulturveranstaltern.

Bevorzugt werden Aktivitäten, die über einen längeren Zeitraum hinweg stattfinden und eine nachhaltige Wirkung auf das Kino haben. Es können auch gemeinsame Aktivitäten mehrerer Kinos eingereicht werden. Kinos, die eine Jahresförderung des Bundes erhalten, sind von der Initiative ausgenommen. Technische Innovationen können in diesem Rahmen nicht gefördert werden.

Einreichungen sollen bis spätestens Samstag, 30. April im Bundeskanzleramt eingelangt sein. Für nähere Informationen: Kunstsektion im Bundeskanzleramt, Schottengasse 1, 1014 Wien, Telefon 01-53115-7535, Internet www.art.austria.gv.at

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