Der Originalfilm ist etwa eine Stunde lang und wurde lediglich zur besseren Vorführbarkeit geschnitten, dies ist der einzige Eingriff gewesen, hieß es in einer Aussendung. Weder Bild noch Ton seien künstlich verändert worden.
Auch die Behauptung, dass das Umreißen des Elefantenmädchens mehrmals aneinandergeschnitten wurde, sei falsch – es handle sich um verschiedene Szenen. Lediglich die Sequenz des Prügelns wird in Zeitlupe wiederholt, so der ÖTV. Dadurch höre sich auch der Ton verfälscht an.
Tier wird “lieblos getätschelt”
Ebenso falsch sei der Vorwurf, dass Belohnungen für Mongu aus dem Film geschnitten worden seien. In der ungekürzten Fassung ist gelegentlich zu sehen, wie der misshandelnde Pfleger das Tier nach der Behandlung lieblos tätschelt. Einmal werde dem Elefantenmädchen Futter angeboten. Dies nehme der Sache jedoch nicht den tierquälerischen Aspekt.
Das vom stellvertretenden Direktor des Tiergartens, Dr. Harald Schwammer, behauptete Prügelverbot in Schönbrunn sei durch das Video eindeutig widerlegt. Der Schläger im Video würde ohne Grund und ohne jegliche Not auf das Tier einschlagen. Mit einem normalem Training habe das nichts gemein.
“Untergriffige Unterstellungen”
Als absolut untergriffig bezeichnete der Verein die Behauptung, dass das Video gerade jetzt veröffentlicht wurde, um Spendengelder zu lukrieren. Der Veröffentlichungszeitraum orientiere sich einzig und alleine an der Tatsache, dass das Video erst vor kurzem zugespielt worden sei. Auf Grund der Beweisbarkeit aller Anschuldigungen sieht der Österreichische Tierschutzverein einer allfälligen Klage des Tiergartens mit Gelassenheit entgegen, hieß es in der Aussendung.
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