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Folge von Kränkung:Schwester klagt Bruder

Prozess endete mit einem Vergleich
Prozess endete mit einem Vergleich ©VOL.AT
Feldkirch - Ein Erbprozess endete am Landesgericht mit einem Vergleich. Der Bruder bezahlt seiner Schwester 5.000 von den anfänglich geforderten 35.000 Euro

Eine Kränkung bildet offenbar den Hintergrund für einen Erbstreit zwischen zwei Geschwistern, stellte Zivilrichterin Julia Summer fest. Die Klägerin behauptete, ihr beklagter Bruder habe sich abfällig über sie geäußert. Das sei für sie Auslöser für die Klage gewesen. Er habe zu ihrem Freund gesagt, er solle sie verlassen. Ihr Bruder habe damit das Ziel verfolgt, dann eines Tages allein von ihr erben zu können. Der beklagte Bruder entgegnete aber, er habe nie schlecht über seine Schwester geredet.

Der Erbprozess der Geschwister am Landesgericht Feldkirch endete gestern dennoch in der ersten Verhandlung mit einem Vergleich. Die gütliche Einigung sieht vor, dass der Beklagte seiner Schwester 5000 Euro überweist und jeder den eigenen Anwalt bezahlt.

Gefordert hatte die Klägerin insgesamt 35.000 Euro. Dieser Betrag stehe ihr aus dem Erb­übereinkommen nach dem Tod eines Familienangehörigen zu.

Die Abweisung der Klage hatte Karl Rümmele als Anwalt des Bruders gefordert. Denn die Schwester hatte schon vor Jahren auf ihre Erbansprüche verzichtet. Allerdings liege keine schriftliche Verzichtserklärung vor.

Verjährungsfrist

Selbst wenn das Gericht zur Ansicht gelangen sollte, dass sie nie auf ihr Erbe verzichtet habe, werde die Schwester den Zivilprozess nicht gewinnen, meinte der Beklagtenvertreter. Weil die dreijährige Verjährungsfrist zur Geltendmachung der Ansprüche bereits 1988 abgelaufen sei. Der Vertreter der Klägerin erwiderte, im vorliegenden Fall verjähre die Forderung erst nach 30 Jahren. Die Klage sei also gerade noch rechtzeitig eingebracht worden.

Die Richterin legte den Streitparteien nahe, einen Vergleich zu schließen, um den Familienfrieden nicht weiter zu gefährden. Mit Erfolg. In den Gesprächen vor Gericht verringerte die Schwester ihre Forderung zunächst auf 15.000 Euro. Ihr Bruder bot zuerst nur 3500 Euro als freiwillige Zahlung an.

Vor der Einigung hatte die Klägerin gesagt, sie habe freiwillig eine Wohnung hergegeben und keinen Cent geerbt. Sie sehe nicht ein, dass ihr Bruder ein Haus im Millionen-Wert geerbt habe und schlecht über sie rede. Er sei, wie ihr Vater gesagt habe, ein Egoist.

Dann wurde die Frau derart emotional, dass sie folgenden Vorschlag machte: Jeder solle doch seine Anwaltkosten selbst bezahlen, sie wolle nichts haben. Daraufhin erklärte ihr Anwalt sofort, seine Mandantin nehme sehr wohl die gebotenen 5000 Euro vom Bruder an.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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