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Förderung für Ganztagsschulen: Neue Hürde für Freie Schulen?

Gibt es bei der Förderung für Ganztagsschulen eine neue Hürde für Freie Schulen?
Gibt es bei der Förderung für Ganztagsschulen eine neue Hürde für Freie Schulen? ©APA (Sujet)
Aufgrund einer geplanten Änderung des Bildungsinvestitionsgesetzes könnten viele Freie Schulen um Förderungen für den Ausbau von ganztätigen Schulformen umfallen. Denn die Subventionsmöglichkeit soll künftig nur für "Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung" gelten, was bestimmte Freie Schulen exkludiert. Das Bildungsministerium meint, es gäbe keine großartige Änderung.

Hauptgesichtspunkt der Gesetzesnovelle, die bereits im Budgetausschuss des Nationalrats beschlossen und im Unterrichtsausschuss diskutiert wurde, ist die Streckung der Mittel für den Ganztagsschulausbau. Die dafür bestimmten 750 Mio. Euro sollen nach Plänen der Regierung nicht wie ursprünglich geplant bis 2025 ausgegeben werden, sondern erst bis 2032. Gleichzeitig wird aber auch die Anspruchsberechtigung geändert.

Gesetzesänderung zu Ganztagsschulen-Förderung

Neben öffentlichen Pflichtschulen konnten bisher auch “mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete allgemein bildende Pflichtschulen” gefördert werden. Das beinhaltet grundsätzlich sämtliche Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht. Künftig sollen dagegen nur mehr “mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete ganztägige Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung” Mittel bekommen können. Das schließt solche Schulen aus, die keine klassischen Volksschulen oder Neuen Mittelschulen sind, weil Kinder etwa über mehrere Jahrgänge gemeinsam unterrichtet werden – also etwa manche Waldorfschulen oder Montessorischulen.

Kritik daran kommt von den NEOS. “Durch diese Änderung der Formulierung werden Freie Schulen einmal mehr durch die Hintertür von Förderungen ausgeschlossen und sukzessive ausgehungert”, so Klubobmann Matthias Strolz zur APA. Dazu komme, dass das Gesetz “klammheimlich” geändert werden solle: “Wenn, dann soll sich ein Bundesminister Faßmann und ein Kanzler Kurz hinstellen und deutlich sagen: ‘Wir wollen keine Freien Schulen. Innovative pädagogische Konzepte, die mit viel Herzblut der Pädagoginnen und Pädagogen und mit unglaublichem Engagement der Eltern entwickelt und getragen werden, halten wir für nicht förderungswürdig.'”

Ministerium: Keine Änderung

Die Änderungen im Bildungsinvestitionsgesetz bringen laut Bildungsministerium keine Änderungen für Freie Schulen. Diese bekämen zwar künftig tatsächlich keine Förderungen für den Ganztagsschulausbau – das sei aber schon in der aktuellen Gesetzesfassung nicht der Fall gewesen, hieß es gegenüber der APA. Ausgeweitet werde die Subventionsmöglichkeit nun auf die AHS-Unterstufe.

Mit der neuen Regelungen habe man einerseits die bisherige Bestimmung neu gefasst. Die Formulierung über die allgemeinbildenden Pflichtschulen mit Öffentlichkeitsrecht habe Freie Schulen schon bisher nicht umfasst, weil im Schulorganisationsgesetz diese als Volksschulen, Hauptschulen, Neue Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnische Schulen definiert würden. Mit der Änderung auf “Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung” habe man dies einerseits klargestellt und andererseits die Fördermöglichkeit auf AHS-Unterstufen ausgeweitet. Diese sind als Bundesschulen keine allgemeinbildenden Pflichtschulen.

(APA/red.)

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