Als die wohl schwierigste Klippe in der Verfassungsreform bezeichnete Bußjäger die Föderalismusreform. Es wird schwierig sein, in der Frage der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern zu befriedigenden Resultaten zu gelangen, sagte Bußjäger.
Die Zentralisten würden dem grundlegenden Missverständnis unterliegen, dass die Länderebene in Österreich auf Grund der Einbindung in die EU überflüssig geworden sei, kritisierte der Institutsdirektor. Tatsächlich sei in beinahe allen Mitgliedsstaaten der EU ein dreistufiger Staatsaufbau – Gemeinden, Regionen, Nationalstaat – üblich. Die Gestaltungsfähigkeit als Kern der Eigenständigkeit und Demokratie in den österreichischen Ländern darf nicht weiter geschwächt werden, forderte Bußjäger.
Bußjäger wehrte sich dagegen, die geplante Verfassungsreform als Gesamtes abzuschreiben und sprach sich stattdessen für ein schrittweises Vorgehen aus. Chancen hat die Verfassungsreform am ehesten in Teilschritten, über die im Verhandlungsweg Konsens gefunden werden kann, zeigte sich Bußjäger überzeugt. Als Erstes sollte seiner Meinung nach die Einführung einer Landesverwaltungsgerichtsbarkeit angegangen werden. Ob es nach den nächsten Nationalratswahlen zu einer großen Lösung kommen könne, werde letztlich von der Regierungszusammensetzung abhängen. Bisher haben sich die beiden großen Parteien, die jeweils über eine Sperrminorität in Verfassungsfragen verfügen, in wichtigen Fragen nicht einigen könnten, stellte Bußjäger fest.
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