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Flugrettung klagt FP-Politiker

Bludenz - „Gerettet wider Willen“: Unter dieser Devise könnte der Streit stehen, den sich der Freiheitliche Politiker Joachim Weixlbaumer aus Bludenz derzeit vor Gericht mit der Vorarlberger Flugrettung liefert. Ende Jänner vergangenen Jahres brach sich der Klubsekretär des freiheitlichen Landtagsklubs am Golm den linken Unterarm.

„Ich kam bei einem Rechtsschwung zu Sturz“, erinnerte er sich gestern vor Bezirksrichter Erich Mayer. Der Helikopter brachte Weixlbaumer damals ins Spital nach Bludenz. Unfreiwillig, wie er behauptet.

Er weigerte sich, die Rechnung von 1300 Euro zu bezahlen. Doch die Flugrettung will ihre Kosten zurück und klagte den Politiker. Weixlbaumer selbst vermutete nach dem Sturz einen Bruch des linken Unterarms und ließ über einen Bekannten die Bergrettung rufen. Ein zufällig anwesender Arzt spritzte dem Politiker mit dessen Einverständnis ein Schmerzmittel. Inzwischen hatte ein Bergretter auch die Einsatzleitzentrale verständigt, die entschied, „Christophorus 8“ zu schicken. Der Notarzt landete und untersuchte den Patienten.

Im Protokoll vermerkte der Notfallmediziner das vom Kollegen verabreichte starke Schmerzmittel. „Das Mittel hat als mögliche Nebenwirkung, dass die Atmung aussetzen kann. Es war daher unbedingt nötig, den Patienten ärztlich zu beaufsichtigen“, erklärt Eva Müller, Anwältin des Christophorus-Flugrettungsvereins.

Eventuell doppelte Kosten

„Diese Überwachung war unserer Ansicht nach nicht notwendig“, kontert Weixlbaumers Anwalt Michael Battlogg. Sein Mandant habe noch vorgeschlagen, er wolle entweder mit der Gondel ins Tal fahren oder aber mit einem Akja befördert werden.

„Der Landweg wäre lang gewesen. Außerdem hätte man von Vandans mit der Rettung nach Bludenz fahren müssen“, bestätigt der als Zeuge geladene Pilot Urban Bolter. Der Flugrettungsverein sei nicht gewinnorientiert und deshalb nicht darauf aus, Menschen, die nicht geborgen werden wollen, mit Zwang abzutransportieren. Weixlbaumers Chancen auf einen Gratisflug stehen denn auch merklich schlecht: „Die Rechtssprechung ist klar“, zitiert Richter Erich Mayer einen früheren Fall, in dem das Gericht sagte: Der Patient muss zahlen. Verliert Weixl­baumer, muss er neben den Einsatzgebühren rund 1200 Euro Prozesskosten berappen. Das Urteil ergeht schriftlich.

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