Doch nun muss er, entschied die zweite Instanz. Am Golm kam Weixlbaumer zu Sturz und brach sich den linken Unterarm. Ein zufällig anwesender Arzt spritzte dem Gestürzten mit dessen Einverständnis ein Schmerzmittel. Über einen Bekannten hatte der Bludenzer Stadtrat und freiheitliche Klubsekretär auch die Bergrettung alarmiert. Die Einsatzzentrale entschied Christophorus 8 zu schicken. Das verabreichte starke Schmerzmittel kann unter Umständen zum Aussetzen der Atmung führen, weshalb Weixlbaumer ins Tal geflogen wurde. Ich wollte nicht mit dem Helikopter geborgen werden, ärgerte sich der Gerettete im Nachhinein über die Bergungskosten. Er weigerte sich zu zahlen, somit war ein Prozess unumgänglich.
Zu schwach
Die Flugrettung ist nicht gewinnorientiert und deshalb nicht darauf aus, Menschen mit Zwang abzutransportieren, merkte Hubschrauberpilot Urban Bolter beim Prozess an. Ich war aufgrund des Schmerzmittels beeinträchtigt, deshalb war meine Gegenwehr gegen den Transport so schwach, gibt sich Weixlbaumer entschlossen, auch künftig nicht zu bezahlen. Auch Weixlbaumer-Anwalt Michael Batlogg ist überzeugt, dass es ausgereicht hätte, den Patienten ohne ärztliche Überwachung mit der Gondel oder mit einem Akja zu transportieren. Nach dem erstinstanzlichen Sieg der Kläger am Bezirksgericht Bludenz bekämpfte Weixlbaumer das Urteil. Allerdings verlor er auch in zweiter Instanz. Nun heißt es endgültig zahlen! Der Berufungssenat in Feldkirch sah die Kosten für die 26 Flugminuten auch der Höhe nach als gerechtfertigt an. Die Entscheidung würdigt die Arbeit des Christophorus-Flugrettungsvereins. Das Urteil ist nicht nur rechtlich richtig, sondern auch gerecht, freut sich Eva Müller, Anwältin der Flugrettung, über den endgültigen Ausgang des Verfahrens.
Bin kein Einzelfall
Ich nehme das Urteil zur Kenntnis und akzeptiere es, wohl wissend, dass ich kein Einzelfall bin, dem ein vom Verletzungsgrad nicht notwendiger Flugrettungseinsatz in Rechnung gestellt wird, so Weixlbaumer auf VN-Anfrage. Es sei ihm nicht um die offene Rechnung, sondern um das Aufzeigen vorhandener Defizite im Flugrettungssystem gegangen, so der Bludenzer Stadtrat. Die hervorragenden Dienste der Rettungskräfte wurden von mir ebenso wenig in Frage gestellt wie die Bezahlung des Flugeinsatzes, so Weixelbaumer. Als Verlierer muss er neben den Bergungskosten in der Höhe von 1300 Euro nun auch die gesamten Prozesskosten übernehmen. Die ergeben in etwa dieselbe Summe.
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