Berliner Flughafen nach Drohnensichtung kurzzeitig gesperrt
Um die Verspätungen aufzuholen, durften Maschinen ausnahmsweise bis 2.00 Uhr starten und die ganze Nacht landen. Fünf startende Maschinen hätten von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht, hieß es. Der Betrieb am Boden war nicht eingeschränkt.
Mehr Drohnensichtungen
Besonders in der Umgebung von Flughäfen sind Drohnen in der Luft ein großes Sicherheitsrisiko. Erst Anfang Oktober hatten Drohnen unbekannter Herkunft den Flugbetrieb am zweitgrößten deutschen Flughafen in München gestört.
Die Zahl solcher Vorfälle steigt seit Jahren - auch am Berliner Flughafen ist das ein Thema. In diesem Jahr wurden von der Deutschen Flugsicherung (DFS) in ihrem fortlaufenden Report dort bisher fünf Behinderungen durch Drohnenflüge erfasst. Im vergangenen Jahr waren es 20 und auch 2023 mehr als 15.
Drohnen sind in Flughafennähe in einem Radius von 1,5 Kilometern verboten, weil sie Starts und Landungen gefährden können. Zum Teil müssen bei einer Sichtung An- und Abflüge teilweise oder auch ganz eingestellt werden. Diese verbotenen Drohnenflüge können als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr streng bestraft werden.
(APA/dpa)
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