Auch wenn der Betrieb an den Flughäfen langsam wieder hochgefahren wird, fallen immer noch zahlreiche Flüge ersatzlos aus. Die Fluggesellschaften bieten ihren Kunden derzeit oftmals eine Umbuchungsmöglichkeit an - Konsumentenschützer raten dabei zur Vorsicht.
"Man braucht einen langen Atem"
Eigentlich muss das Geld für einen gestrichenen Flug innerhalb von sieben Tagen zurücküberwiesen werden. In der derzeitigen Corona-Krise wird aber immer öfters eine Umbuchungsmöglichkeit als Entschädigung angeboten. Konsumentenschützerin Karin Hinteregger sprach sich gegenüber dem ORF Vorarlberg dafür aus, das Angebot inklusive Gutschein nicht anzunehmen, wenn derzeit keine Umbuchung möglich oder erwünscht sei.
Die Rückerstattung des Geldes würde derzeit zwar etwas länger dauern, als gesetzlich vorgeschrieben, allerdings hätten bereits mehrere Kunden berichtet, dass die Fluglinie das Geld zurücküberwiesen habe. "Man braucht also einen langen Atem", so die Expertin gegenüber dem ORF Vorarlberg.
(VOL.AT)
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