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Flüchtlinge: Verschärfungen nun in Antrag zusammengefasst

Die Grünen sehen das Asylrecht "ausgehebelt"
Die Grünen sehen das Asylrecht "ausgehebelt"
Die Koalition hat jetzt die geplanten Verschärfungen im Asylrecht in einem großen Antrag zusammengefasst, der noch im April vom Nationalrat beschlossen werden soll.

Darin integriert sind sowohl “Asyl auf Zeit” und die erschwerte Familienzusammenführung als auch die eingeschränkten Möglichkeiten zur Stellung von Asyl-Anträgen. Kritik kam von den Grünen, die ein Aushebeln des Asylrechts vermuten.

Sieben Seiten Änderungen

Erklärungsbedarf sehen SPÖ und ÖVP vor allem bezüglich jener Notfallsverordnung, die die Regierung im Zusammenspiel mit dem Hauptausschuss des Nationalrats erlassen kann, wenn “Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Schutz der inneren Sicherheit” gefährdet seien. Während die gesetzlichen Änderungen bloß sieben Seiten Text ausmachen, brauchen die Erläuterungen gleich 38 Seiten.

Die Notfallsverordnung ermöglicht der Regierung im Wesentlichen zu verhindern, dass im Fall eines drohenden oder bereits bestehenden Notstands beim Grenzübertritt gestellte Asyl-Anträge in Österreich behandelt werden. Bei einer Art Vorprüfung soll kontrolliert werden, ob europa- bzw. menschenrechtliche Gründe Österreich zwingen, einen Antrag anzunehmen – etwa wenn enge Familienmitglieder bereits im Land sind. In allen anderen Fällen soll der Flüchtling ins Nachbarland zurückgeschoben werden.

Neue Registrierungsstellen

Gecheckt werden sollen die Ansuchen in neu zu errichtenden Registrierungsstellen in allen Bundesländern. Dorthin kommen auch jene Flüchtlinge, die im Landesinneren ihren Asylwunsch kundtun. Ist bei ihnen nicht nachvollziehbar, auf welchem Weg sie nach Österreich gelangt sind, muss ihr Antrag wie schon bisher behandelt werden. Bei den Grenzfällen ist dies (neben den oben genannten Fällen wie Familienanschluss) nur der Fall, wenn ein Landesverwaltungsgericht einer eingebrachten Beschwerde nachgibt.

Unterbringung nicht zu gewährleisten

Dass es überhaupt eine Notfallsverordnung braucht, begründet die Koalition ausführlich mit dem Flüchtlingsstrom des Vorjahrs mit rund 90.000 Asylanträgen. Setze sich dieser Trend fort, wäre weder die Unterbringung noch die medizinische Versorgung der Asylsuchenden zu gewährleisten. Zudem wird auf Probleme am Arbeitsmarkt und bei der Integration verwiesen. Außerdem könnten die zuständigen Behörden nicht unendlich aufgestockt werden. Die Verantwortung für die schwierige Situation wird der mangelnden Solidarität innerhalb der EU zugewiesen.

Die große Zahl an Asylansuchen bringt auch eine Verlängerung der Prüfdauer. Hatten die Behörden Anträge bisher innerhalb von sechs Monaten zu erledigen, wird diese Frist nun auf 15 Monate gestreckt. In begründeten Fällen können noch drei Monate angehängt werden.

Asylstatus für drei Jahre

Schon länger in Planung ist “Asyl auf Zeit”, das für alle Fälle gelten soll, die seit 15. November vorigen Jahres eingetroffen sind. Hier soll der Asylstatus nur noch für drei Jahre vergeben werden. Ändert sich die Sicherheitslage im Herkunftsland, wird der Flüchtlingsstatus aufgehoben und die betroffene Person soll das Land verlassen. Ändert sich die Situation im Heimatstaat dagegen nicht, was von der Staatendokumentation des Innenministeriums jährlich geprüft werden soll, wird der Asylstatus ex lege unbefristet verlängert.

Verschärft werden zudem die Regeln für den Familiennachzug. Subsidiär Schutzberechtigte können ihre Familien demnach erst nach drei Jahren nach Österreich holen. Zudem müssen sie gewisse wirtschaftliche Voraussetzungen dafür erfüllen. Gleiches gilt für Asylwerber, bei denen der Antrag auf Familiennachzug nicht innerhalb von drei Monaten nach Zuerkennung des Asylstatus gestellt wird.

“Dammbruch” verhindern

Wie zu erwarten, legten die Grünen schärfsten Protest gegen das – aus ihrer Sicht – von SPÖ und ÖVP per Ausschussantrag geplante “Aushebeln” des Asylrechts ein. Verfassung und Menschenrechte würden in beispielloser Weise verletzt, kritisierte Bundessprecherin Eva Glawischnig am Mittwoch in einer Pressekonferenz. Die Grünen wollen nun auf die SPÖ-Abgeordneten einwirken, um diesen “Dammbruch” noch zu verhindern.

Am späten Dienstagabend habe man den 38-seitigen “gesamtändernden Abänderungsantrag” des Asyl- und Fremdenpolizeigesetzes endlich erhalten, den die Regierungsfraktionen ursprünglich bereits im Innenausschuss am morgigen Donnerstag durchwinken wollten. Dass es nun eine Kurzbegutachtung bis zu einem weiteren Innenausschuss Ende April gebe, sei allein den vielstimmigen Protesten gegen diese Vorgangsweise geschuldet, so die Grünen.

“Abschaffen des Asylrechts”

Ihr Fazit des Entwurfs fällt vernichtend aus. “Es ist das Abschaffen des Rechts auf ein Asylverfahren”, so Glawischnig. Dafür unter Berufung auf die “Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit” ein Notverordnungsrecht für Bundesregierung und Nationalrats-Hauptausschuss zu schaffen, habe es in der österreichischen Rechtsgeschichte noch nie gegeben. Man agiere hier so, als handle es sich um eine ganz normale Durchführungsverordnung, wie es sie etwa beim Lärmschutz oder anderen Materien gebe.

Laut den dadurch in Kraft setzbaren “Sonderbestimmungen” werden dann nur jene Schutzsuchenden nicht sofort zurückgeschoben, die nächste Verwandte in Österreich haben oder sich in direkter tödlicher Gefahr befinden. Abgewickelt wird das an “Registrierstellen” an den Grenzen, wohin auch jene gebracht werden, die innerhalb des Landes internationalen Schutz beantragen.

Das Argument von SPÖ-Nationalratspräsidenten Doris Bures, es habe für andere Teile des Gesetzes (Asyl auf Zeit, Einschränkung des Familiennachzugs) ohnehin eine ausführliche Begutachtung gegeben, ist für Glawischnig “abenteuerlich”, für Menschenrechtssprecherin Alev Korun “nicht einmal ein schlechter Scherz”.

“Ungarn als Scharfmacher ablösen”

Das Fazit Glawischnigs: “Offensichtlich hat sich die Bundesregierung entschieden, Ungarn als Scharfmacher abzulösen.” Die Europäische Menschenrechtskonvention werde dafür ausgehöhlt. “Das ist unter dem Strich ein Wahnsinn.” Aus Sicht der Grünen wird dieses Gesetz niemals vor den Höchstgerichten halten, weder auf österreichischer, noch auf europäischer Ebene. Bis aber eine Individualbeschwerde eines abgewiesenen Flüchtlings entschieden sei, werde Tausenden das Recht auf ein Asylverfahren verwehrt. Selbst können die Grünen nicht vor den Verfassungsgerichtshof gehen, denn für eine Drittelbeschwerde im Parlament fehlen ihnen die Verbündeten.

Unzufrieden – aber aus anderen Gründen – zeigte sich die FPÖ mit der nunmehrigen Verschärfung des Asylrechts. Sicherheitssprecher Gernot Darmann klagte am Mittwoch per Aussendung, der Bundesregierung fehle es an Entschlossenheit. Aus Darmanns Sicht wäre es mehr als an der Zeit, auf die “Resettaste” zu drücken und das gesamte Asyl- und Fremdenrecht neu aufzustellen. “Sich strikt an das Dublin-Abkommen halten, eine Null als Obergrenze ansetzen, abgelehnte Asylwerber konsequent abschieben, das wäre der erste Schritt in die richtige Richtung”, forderte er.

Kritik übte auch das Team Stronach. Die Regierung beginne unmittelbar vor der Bundespräsidentenwahl zu hudeln, ärgerte sich Generalsekretär Christoph Hagen. Dies sei kein seriöses Vorgehen.

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