AA

Fluchthelferin muss Führerschein abgeben

Die junge Frau wurde für den geplanten Coup nicht nur strafrechtlich belangt, sondern auch verwaltungsrechtlich.
Die junge Frau wurde für den geplanten Coup nicht nur strafrechtlich belangt, sondern auch verwaltungsrechtlich. ©Symbolbild/Bilderbox
Einer 29-Jährigen wird für drei Monate die Lenkberechtigung entzogen. Die Frau sollte ein Fluchtauto nach einem geplanten Überfall fahren.

(Neue/Seff Dünser)

Zwei Serben, die als Mitglieder eines Drogenrings gelten, reisten nach Ansicht der Strafrichterin nach Bregenz, um in Lindau im September 2017 einen bewaffneten Raubüberfall auf ein Glücksspiellokal in Lindau zu verüben. Das Fluchtauto sollte eine in Bregenz lebende Serbin steuern.

Die beiden vorbestraften Männer im Alter von 34 und 31 Jahren wurden für den geplanten, aber nicht durchgeführten Raubüberfall am Landesgericht Feldkirch rechtskräftig jeweils zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Der Schuldspruch erfolgte wegen verbrecherischen Komplotts, wofür der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Haft beträgt. Nach Überzeugung von Richterin Angelika Prechtl-Marte haben sich die beiden Serben zu einem schweren Raub verabredet.

Diversion. Die ebenfalls wegen verbrecherischen Komplotts angeklagte 29-Jährige kam im Strafprozess mit einer Diversion von 2000 Euro und damit ohne förmliche Verurteilung und ohne Vorstrafe davon. Die Serbin hätte, so die Richterin, ihre beiden Landsleute mit einem Auto von Bregenz zum Tatort nach Lindau fahren und nach dem Überfall das Fluchtauto lenken sollen.

Die junge Frau wurde für den geplanten Coup nicht nur strafrechtlich belangt, sondern auch verwaltungsrechtlich. Denn am Vorarlberger Landesverwaltungsgericht wurde entschieden, dass ihr nach dem Führerscheingesetz die Lenkberechtigung für die Mindestdauer von drei Monaten entzogen wird. Damit hat Richterin Stefanie Sutter ihrer Beschwerde gegen den Bescheid der BH Bregenz keine Folge gegeben.

Komplott. Allerdings hat die Bregenzer Verwaltungsrichterin eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof in Wien für zulässig erklärt. Weil es an höchstgerichtlicher Rechtsprechung zur Frage fehle, ob nach dem Führerscheingesetz auch schon ein verbrecherisches Komplott zum Entzug der Lenkberechtigung wegen Unzuverlässigkeit im Straßenverkehr führen könne. Für die Richterin ist das verbrecherische Komplott gleichwertig zu den im Führerscheingesetz ausdrücklich angeführten Straftaten, die zum Führerscheinentzug berechtigen. Dazu zählt auch schwerer Raub.

Die Verwaltungsrichterin hat ihre Argumente in ihrem grundsätzlichen Rechtssatz so zusammengefasst: „Es war ein schwerer Raubüberfall geplant, die Begehung ist durch die Verwendung eines Kraftfahrzeuges wesentlich erleichtert, die Beschwerdeführerin hat eine Beteiligte bereits zum Tatort gefahren und zuvor zwei Beteiligte zum Tatort zur Auskundschaftung gebracht.“

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Fluchthelferin muss Führerschein abgeben