Elisabeth Kiesenebner-Bauer, Leiterin der IfS-Gewaltschutzstelle Vorarlberg, belegt das mit aktuellen Zahlen. 223 neue Opfer habe man im ersten Halbjahr 2009 betreut, das seien um 11 Prozent mehr als im selben Zeitraum des Vorjahrs. Blickt man in der Statistik der Sozialinstitution ein paar Jahre zurück, so sprechen die Zahlen eine noch deutlichere Sprache. Demnach kam es im gesamten Jahr 2003 zu rund 150 Wegweisungen und Betretungsverboten eine Anzahl, die landesweit mittlerweile in einem halben Jahr anfällt.
Hohe Dunkelziffer
Die Einstellung der Gesellschaft gegenüber häuslicher Gewalt hat sich geändert, so Kiesenbauer-Ebner. Die Dunkelziffer sei jedoch immer noch sehr hoch. Einer Studie zufolge werde jede vierte Frau in Österreich einmal Opfer von häuslicher Gewalt, so die Bereichleiterin des IfS.
Lückenloser Schutz
Wird die Polizei zu einem Übergriff gerufen, weist sie den Täter zu 95 Prozent sind es Männer aus der Wohnung oder dem Haus. Eigentumsverhältnisse spielen dabei keine Rolle. Seit Inkrafttreten des 2. Gewaltschutzgesetzes am 1. Juni gilt das Betretungsverbot nach einer Wegweisung für 14 Tage. Während dieser Frist kann das Betretungsverbot verlängert und bei Gericht ein Antrag auf Einstweilige Verfügung gestellt werden. Auch dieser Bereich wurde im neuen Gesetz ausgedehnt und gilt jetzt sechs statt drei Monate, bei Scheidung- oder Räumungsverfahren sogar bis zu deren Abschluss. Damit sei ein lückenloser Schutz für die Opfer von häuslicher Gewalt gegeben, so Kiesenebner-Bauer.
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