Und die „Geschobene“ hatte es in sich. Aufgeplatzte Lippe, triefendes Blut. Alles zum Leiden eines Opfers, das der Beschuldigte eigentlich gar nicht im Visier hatte. Eine Verwechslung soll es gewesen sein im rauschenden Glanz & Glamour der nächtlichen Bar. „Ich dachte, er sei der andere“, rechtfertigte sich der Angeklagte in kurzen Worten.
„Er“ war ein Bekannter des 25-Jährigen, und arbeitete einst mit ihm im selben Betrieb. Richter Plasinger suchte nun eine Antwort für den Grund der Verwechslung.
“Alles klar und heile”
„Waren Sie damals betrunken?“, so seine Frage an den Angeklagten. „Ich hatte vielleicht drei oder vier Bier getrunken, war also eigentlich noch nüchtern . . . „, kam es ihm entgegen.
Schließlich das Urteil. Der Beschuldigte hatte sich umfassend geständig gezeigt. Wegen des „Vergehens der Körperverletzung“ wurde er zu 60 Tagessätzen in der Höhe von vier Euro verdonnert, die Hälfte davon auf eine Probezeit bedingt. Der 25-Jährige war einverstanden. „Alles klar und heile.“ Das Urteil ist rechtskräftig. (VN)
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