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Fliegende Faust landete im falschen Gesicht

Der 25-jährige Unterländer musste sich für seinen Faustschlag vor Gericht verantworten.
Der 25-jährige Unterländer musste sich für seinen Faustschlag vor Gericht verantworten.
Nach einer ersten Faustattacke eines 25-jährigen Unterländers ließ das Gericht noch Gnade walten. Mit einer Entschuldigung beim Opfer war die Sache aus der Welt geschaffen. Nur wenige Tage danach schlug er wieder zu. Diesmal in einer Bar in Lustenau. Denn der junge Mann fühlte sich einmal mehr provoziert. „Da hat mir einer dauernd lästig getan. Irgendwann habe ich ihm dann eine geschoben“, erinnerte er sich.


Und die „Geschobene“ hatte es in sich. Aufgeplatzte Lippe, triefendes Blut. Alles zum Leiden eines Opfers, das der Beschuldigte eigentlich gar nicht im Visier hatte. Eine Verwechslung soll es gewesen sein im rauschenden Glanz & Glamour der nächtlichen Bar. „Ich dachte, er sei der andere“, rechtfertigte sich der Angeklagte in kurzen Worten.
„Er“ war ein Bekannter des 25-Jährigen, und arbeitete einst mit ihm im selben Betrieb. Richter Plasinger suchte nun eine Antwort für den Grund der Verwechslung.

“Alles klar und heile”

„Waren Sie damals betrunken?“, so seine Frage an den Angeklagten. „Ich hatte vielleicht drei oder vier Bier getrunken, war also eigentlich noch nüchtern . . . „, kam es ihm entgegen.
Schließlich das Urteil. Der Beschuldigte hatte sich umfassend geständig gezeigt. Wegen des „Vergehens der Körperverletzung“ wurde er zu 60 Tagessätzen in der Höhe von vier Euro verdonnert, die Hälfte davon auf eine Probezeit bedingt. Der 25-Jährige war einverstanden. „Alles klar und heile.“ Das Urteil ist rechtskräftig. (VN)

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