In einem ORF-Interview mit Radio Vorarlberg sagte der Sprecher der Flüchtlingshilfe, Michael Natter: Der Rechtsschutz für eine ganze Gruppe wurde gekappt. Es stelle sich die Frage, wer das Asylgericht kontrolliere.
Die Qualität der Bescheide ist sehr schlecht. Rund ein Drittel der Asylbescheide wird an die erste Instanz zurückverwiesen, kritisierte Natter. Er bezeichnete es als unhaltbaren Zustand, dass eine Einzelperson, konkret der Innenminister, über ein humanitäres Bleiberecht entscheiden könne. Es ist ein EU-Recht, dass Menschen, deren Asylverfahren in einem Land nicht innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen ist, in diesem Land bleiben können, betonte der Sprecher der Flüchtlingshilfe. Es gehe eigentlich nur darum, dass dieses EU-Recht in den Nationalstaaten auch umgesetzt werde.
Weil in Österreich Asylverfahren in der Vergangenheit bis zu zehn Jahren gedauert haben, brauche es, so Natter, dringend eine Amnestie-Regelung. Bundesweit seien derzeit rund 30.000 Asylverfahren noch offen. Bis diese Verfahren abgearbeitet sind, wird es Jahre dauern, befürchtet Natter. In Vorarlberg wären von einer Amnestie-Regelung 16 Familien mit insgesamt 40 Personen betroffen.
Insgesamt betreut die Caritas Vorarlberg derzeit 1050 Flüchtlinge, davon sind 70 Prozent Familien. Die Rückkehrberatung sei ein zentraler Punkt in der Arbeit der Flüchtlingshilfe, sagte Natter. Von den rund 3000 Flüchtlingen, die während des Bosnien-Krieges nach Vorarlberg gekommen waren, seien lediglich etwa 500 bis 700 geblieben.
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