Das neue Gesetz soll bereits auf Anfang nächsten Jahres in Kraft treten, wie Regierungschef Otmar Hasler am Mittwoch in Vaduz vor den Medien erklärte. Die Behandlung des Gesetzesentwurfs durch das Parlament ist im September vorgesehen.
Das Ziel der Totalrevision geht über die Umsetzung der zweiten EU-Geldwäsche-Richtlinie hinaus. Die Regierung will auch die neusten Entwicklungen und internationalen Standards im Bereich Prävention von Geldwäscherei, organisierter Kiminalität und Terrorismusfinanzierung aufgreifen, versicherte Hasler.
Aus diesem Grund sollen die Revidierten 40 Empfehlungen und die 8 Besonderen Empfehlungen über die Finanzierung des Terrorismus der OECD-Arbeitsgruppe gegen Geldwäscherei (FATF) sowie die Empfehlungen aus dem Moneyval- und dem IMF-Assessment berücksichtigt werden.
Das Fürstentum hat in den letzten Jahren vor allem auf Druck des Auslands große Anstrengungen im Kampf gegen die Geldwäsche unternommen. Liechtenstein war von der FATF ab Juni 2000 ein Jahr lang auf der so genannten Schwarzen Liste der bei der Bekämpfung der Geldwäscherei nicht-kooperativen Staaten aufgeführt worden.
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