Liechtensteinerinnen, die abtreiben, müssen mit Haftstrafen von bis zu einem Jahr rechnen. Trotzdem treiben jährlich rund 50 Frauen ab und fahren dafür ins Ausland, vor allem in die Schweiz. Abtreibungen im Ländle sind nur in besonderen Situationen erlaubt, etwa wenn eine Frau vor schweren gesundheitlichen Schäden geschützt werden kann.
Die kleinste Partei im Fürstentum, die Freie Liste, wollte mit ihrer Motion eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs einleiten. Für die Revision der entsprechenden Strafbestimmungen hätte eine Parlamentskommission eingesetzt werden sollen.
Selbst die Regierung habe eingeräumt, die Behörden würden die restriktive Gesetzgebung nicht vollziehen und Wege suchen, um Frauen und an einem Schwangerschaftsabbruch beteiligte Personen von der strafrechtlichen Verfolgung zu schützen, argumentierte die Freie Liste. Lediglich zwei Fälle seien in den letzten Jahren strafrechtlich verfolgt worden. In einem Fall sei die Angeklagte wegen eines Verbotsirrtums freigesprochen worden. Im zweiten Fall sei das Verfahren wegen Verjährung eingestellt worden.
Der Mehrheit im Parlament war die Motion jedoch zu eng gefasst, wie die Debatte zeigte. Die Freie Liste wolle nicht nur die Entkriminalisierung, sondern die Einführung einer Fristenlösung, hieß es. Der Vorstoß wurde in der Folge nicht an die Regierung überwiesen. Er erhielt im 25-köpfigen Parlament nur acht Stimmen, davon vier von Frauen.
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