Die Initiative übergab der Regierung in Vaduz 1.891 beglaubigte Unterschriften liechtensteinischer Stimmbürger. Damit wird die Regierung aufgefordert, in der Verfassung ausdrücklich den Schutz des menschlichen Lebens von der Empfängnis an bis zum natürlichen Tod als oberste Aufgabe neu festzuschreiben. In Liechtenstein besteht ein gesetzliches Abtreibungsverbot.
Nach der fristgerechten Einreichung der vorgeschriebenen 1.500 Unterschriften ist die Regierung des Fürstentums nun verpflichtet, die Gesetzmäßigkeit des Vorstoßes zu prüfen und dem Landtag zur Behandlung weiterzuleiten. Wenn dieser der Verfassungsänderung nicht zustimmt, muss er die Regierung beauftragen, eine Volksabstimmung durchzuführen.
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