Produzenten dürfen künftig zum Beispiel Zahnpasta, Schokolade, Butter, Milch, Mineralwasser und Zucker in beliebig großer und kleiner Verpackung anbieten. Ausgenommen sind Wein, Schaumwein und Spirituosen. Für die Kunden bedeutet die Neuregelung, dass sie ab Samstag noch genauer als bisher auf die Grundpreisauszeichnung schauen müssen, sagte Franz Floss vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Montag zur APA. Mit einer schlagartigen Umstellung der Verpackungsgrößen rechnet er aber nicht.
In das selbe Horn stößt auch Karl Kollmann von der Arbeiterkammer (AK). Er erwartet sich, dass die Umstellung “eher einschleichend ist”, da die Konsumenten gewisse Packungsgrößen gewohnt seien. Bei Süßwaren oder Snacks könnte es seiner Meinung nach aber schneller zu einer Umstellung kommen, als in anderen Bereichen. Es könnte auch sein, dass es zu einer Differenzierung zwischen den Ketten kommt.
Kollmann geht ebenfalls davon aus, dass es bei einer Verteuerung der Rohstoffe oder Vormaterialien nicht zu einem neuen Preis, sondern zu einer Veränderung des Inhaltes kommt. Haben beispielsweise 100 Gramm eines bestimmten Produkts 1,99 Euro gekostet, wird das Produkt für den selben Preis nur mehr 80 Gramm Inhalt haben. Mogelpackungen befürchtet der AK-Experte nicht, denn dort wo ein größerer Inhalt vorgetäuscht wird, schiebt das Gesetz einen Riegel vor. Es werde so sein, dass die Verpackungen bei weniger Inhalt kleiner werden.
Die neue Verordnung hat für die Verbraucher zur Folge, dass sie künftig “wesentlich mehr auf die Grundpreisauszeichnung schauen müssen”, sagte Floss. Er kritisiert dabei, dass die bisherigen Preisangaben für 100 Gramm oder einen Liter sehr klein gedruckt sind und daher für Ältere nicht deutlich zu lesen sind.
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