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Fische aus der Melander-Fischzucht entfernt: Raab reicht Strafanzeige ein

Hans Raab will seie Warmwasserwelse künftig in Vorarlberg schlachten und verarbeiten lassen
Hans Raab will seie Warmwasserwelse künftig in Vorarlberg schlachten und verarbeiten lassen ©AP
Die - laut Behörden - widerrechtlich in der Melander-Fischzuchtanlage in Oberriet gehaltenen Fische wurden heute vom Veterinärdienst in Zusammenarbeit mit Fachspezialisten des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei aus der Anlage abtransportiert.
Hans Raab will Fische in Vorarlberg schlachten
Fischzüchter Raab bläst zum Angriff

Anlässlich einer Kontrolle der Melander-Fischzuchtanlage in Oberriet vom 4. November 2011 wurde festgestellt, dass in der Anlage trotz Verbot wiederum mehrere erwachsene Fische und mehrere hundert Brütlinge gehalten werden. Dies war ein illegaler Zustand, denn nach wie vor fehlt die entsprechende Wildtierhaltebewilligung. Der Kantonstierarzt hat mit Schreiben vom 4. November Hans Raab, Inhaber der HaRa International AG, Melander-Fischfarm, Oberriet, eine fünftägige Frist eingeräumt, um den legalen Zustand wieder herzustellen. Ansonsten werde die angedrohte Ersatzvornahme umgesetzt.Diese Frist lief gestern Mittwoch, 9. November, um 12 Uhr, unbenützt ab. In Zusammenarbeit mit Fachspezialisten des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei wurden die Fische aus der Anlage abtransportiert und in eine Anlage des Kantons St.Gallen überführt. Dort werden sie unter Beizug eines Vertreters des Bundesamtes für Veterinärwesen tierschutzkonform getötet.

Seit dem 17. August 2011 ist es der HaRa International AG oder jedem anderen Betreiber der Melander-Fischfarm in Oberriet einschliesslich Hans Raab strikte untersagt, Fische in der Fischzuchtanlage in Oberriet einzubringen. Der dagegen erhobene Rekurs wurde ebenso wie die Beschwerde vor Verwaltungsgericht abgewiesen.

Strafanzeige gegen Kantonstierarzt und beteiligte Beamte

Der St. Galler Anwalt des deutschen Industriellen Hans und Pia Raab, Dr. David Brunner, kündigte Strafanzeigen gegen Kantonstierarzt Albert Fritsche und alle Beteiligten des 25-köpfigen Sonderkommandos Fischtötung an.

Ihnen wird u.a. Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, mehrere Vergehen gegen das Tierschutzgesetz u.a. vorgeworfen. Auch gegen den Staatsanwalt, der die Aktion leitete und mit einem Durchsuchungsbefehl absicherte, soll juristisch vorgegangen werden. Ihm wird Rechtsbeugung vorgeworfen. Hans Raab wird mit seinen Anwälten nun in jedem Fall den Europäischen Menschengerichtshof in Strassburg anrufen. Die Klage, die sich gegen die Eidgenossenschaft richten wird, soll durch Juristen der Universität Genf ausgearbeitet und in französischer Sprache erhoben werden.Peter Ziegler, bei der EU in Brüssel akkreditierter Fachjournalist, kündigte bereits gestern an, dass er sich dafür einsetzen wird, dass Verhalten der Amtstierärzte Albert Fritsche, Eugen Fauquex und Ilka Schumacher von den Tierärztekammern diskutiert und international geächtet wird. Tiermord aus Gründen der Staatsräson sei gemäss „Codex Veterinarius“ ethisch verachtenswert und pervers.

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