Laut einem Bericht von ORF Radio Vorarlberg wurde die Fischereigrenze mit der Katastergrenze zwischen den Gemeinden bestimmt.
Der Fußacher Bürgermeister Ernst Blum zeigte sich im Interview entsetzt darüber, wie einseitig Beweisanträge angenommen wurden. In Hard geht Bürgermeister Hugo Rogginer davon aus, dass Fußach gegen das Urteil Einspruch erheben wird und somit das Oberlandesgericht in Innsbruck und möglicherweise auch der Oberste Gerichtshof mit dem Fall befasst würden. Laut Rogginer hat das Landesgericht Feldkirch die Fischergrenze auf Grund eines Kaufvertrags aus dem Jahr 1859 und einem Pachtvertrag mit Land und Bund auf der Peillinie von der Alten Ache bis zur Bodanwerft in Kressbronn festgelegt.
Beim umstrittenen Fischereirevier handelt es sich um ein fischreiches Gebiet von rund 50 Hektar Größe im Bereich der Rheinmündung. Die Rheinregulierung und die damit verbundene Veränderung des Mündungsbereichs hat dazu geführt, dass Hard stetig Fischereireviere verlor. Hard hat für sich als Ersatz dafür 1995 mittels Vertrag mit Bund und Land einen Fischereirevierzuwachs auf dem See erreicht, der nach Ansicht der Gemeinde Hard die Fußacher Ansprüche nicht beschneiden sollte. In Fußach fühlte man sich aber verschaukelt.
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