Von Christian Eckert
Der Grund für das Urteil: Der Jäger hatte im November vergangenen Jahres an den Feldkircher „Paspels-Seen“ Kormorane gejagt. Das darf er angeblich und das war nicht das Problem. Er erlegte zwei Tiere, beim dritten Schuss traf er nicht und das Projektil schlug knapp neben zwei Fischern ein. Die waren ganz verdutzt, einer von ihnen ist Sportschütze und fand es ungeheuerlich, dass am Mittag jemand in dem Ausflugsgebiet so gefährlich herumschießt.
Polizei alarmiert
Die Polizei kam und fand den Schützen bald. Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte geständig und räumte ein, dass er zu wenig geschaut habe, bevor er den dritten Schuss abfeuerte. Das Geständnis und die Unbescholtenheit wirkten mildernd. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(VOL.AT)
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