Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich am Dienstag auf neue Mindeststandards, die die Ausweise sicherer machen sollen. Demnach müssen zwei Fingerabdrücke auf einem digitalen Chip gespeichert werden, wie die EU-Staaten mitteilten. Die Personalausweise müssen maschinenlesbar sein, im Kreditkarten-Format ausgegeben werden, ein Foto enthalten und fünf bis zehn Jahre gültig sein. In Deutschland ist der Fingerabdruck im Personalausweis bisher freiwillig, im Reisepass seit 2007 Standard.
Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen die Einigung vom Dienstag in den kommenden Wochen noch formell bestätigen. Zwei Jahre später müssen alle neu ausgestellten Ausweise dann die neuen Anforderungen erfüllen. Bereits ausgestellte Personalausweise, die die neuen Regeln nicht erfüllen, sollen in der Regel noch zehn Jahre gültig bleiben, sofern sie nicht früher ablaufen.
Sicherheit: Maßnahmen zu Datenschutz sind vorgesehen
Zudem sind Maßnahmen zum Datenschutz vorgesehen. So müssten die nationalen Behörden sicherstellen, dass die Chips, auf denen die Daten gespeichert werden, nicht gehackt werden können und niemand ohne Erlaubnis darauf zugreifen könne, teilten die EU-Staaten mit.
Die EU-Kommission hatte im April 2018 neue Regeln vorgeschlagen, um die Verwendung gefälschter Dokumente einzudämmen. Diese würden oft von Terroristen und Straftätern zur Einreise in die EU genutzt, hieß es. Nach damaligen Angaben haben geschätzt rund 80 Millionen Europäer Personalausweise, die nicht maschinenlesbar sind.
(APA/Red)
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