AA

Finanzierung von Wahlplakaten: Verfassungsdienst bestätigt SPÖ-Position

Es gibt Wirbel um die Finanzierung der SPÖ-Wahlplakate.
Es gibt Wirbel um die Finanzierung der SPÖ-Wahlplakate. ©APA
In der Debatte über Kosten für Wahlplakate gibt es auch eine Stellungnahme des Verfassungsdiensts im Bundeskanzleramt. Darin kommen die Kanzler Werner Faymann unterstellten Juristen zu dem Schluss, dass es einem Parlamentsklub mit eigener Rechtspersönlichkeit sehr wohl erlaubt ist, "Wahlwerbung für eine politische Partei zu betreiben". Und: Die "dafür getätigten Ausgaben" seien nicht als Spende zu betrachten.

Das Dokument bezieht sich einerseits auf das Klubfinanzierungsgesetz sowie das Geschäftsordnungsgesetz. Darin gebe es keine Einschränkung von einschlägigen Werbeaktivitäten. “Dies wäre auch sinnwidrig”, wird angemerkt, da ein Klub aus Abgeordneten besteht, die gerne wiedergewählt werden möchten.

Parteiengesetz definiert Spende

Andererseits wird anhand des Parteiengesetzes erörtert, ob eine solche Wahlwerbung durch einen Klub eine Spende darstellt. Die Materialien zum Gesetz würden dies nahelegen, räumt der Verfassungsdienst ein. Denn dort werde festgehalten: Als Sachleistung gelte auch die Kostenübernahme Dritter, soweit ein “ökonomischer Vorteil” entstehe. Doch dagegen spreche, dass der Begriff “Sachleistung” dadurch “zu unscharf” wäre, so der Verfassungsdienst.

Dann wäre nämlich praktisch alles, was – auch von Privatpersonen – im Sinne einer Partei geleistet wäre, eine “Spende”, wird argumentiert. Ein Beispiel: “Etwa, wenn Personen Taschen, Aufdrucke oder sonstige Teile von Wahlkampagnen verwenden.” Außerdem wäre zu überlegen, ob die Tätigkeit von Abgeordneten als Parteifunktionäre oder von Klubmitarbeiten, die für den Nationalrat kandidieren, eine “lebende Subvention” darstellt.

Klub darf Wahlplakate finanzieren

Fazit des Verfassungsdiensts: Was die Finanzierung der SP-Plakate durch den SP-Klub (“im gegenständlichen Zusammenhang”) betrifft, sei der Klub “eigenständig” politisch tätig geworden, eben in Form von Wahlwerbung, und dies “muss” dazu führen, “dass die dafür getätigten Ausgaben keine Spende darstellt”. Nachsatz: Wenn der Klub nur Medieneigentümer ist (also im Impressum steht, Anm.), aber nicht bezahlt, liegt “jedenfalls keine Spende” vor.

Grüne: Schuldgeständnis der SPÖ

Die Grünen werten die Ankündigung der SPÖ, die Kosten für ihre Wahlplakate nun doch aus der eigenen Tasche bezahlen, de facto als Schuldeingeständnis. Bundesgeschäftsführer Stefan Wallner verlangte in einer Aussendung am Dienstag die volle Offenlegung der Wahlkampfkosten der Sozialdemokraten. Auch das Team Stronach meldete sich zu Wort und ortete den Tatverdacht der Untreue.

“Die SPÖ rudert in Sachen Plakat-Affäre panisch zurück und stolpert dabei von einem Fettnapf in den nächsten. Darabos will sich offenbar aus der Verantwortung stehlen”, so Wallner. Anscheinend hoffe er, der SPÖ mit dem heutigen Manöver eine Strafe in Millionenhöhe zu ersparen. Das Zurückbezahlen der Kosten für die Plakate an den SPÖ-Parlamentsklub sei aber rechtlich der falsche Weg, erklärte der Grüne. (APA)

Mehr Infos rund um die Nationalratswahl 2013 finden Sie hier.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Politik
  • Finanzierung von Wahlplakaten: Verfassungsdienst bestätigt SPÖ-Position