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Finanzierung der Medienförderung offen

Für die Medienwelt hat das Regierungsabkommen von SPÖ und ÖVP weniger Neuerungen parat als erhofft. Völlig entfallen ist im Übereinkommen die wiederholt angekündigte Abschaffung der Werbesteuer.

Auch die zusätzliche Medienförderung für elektronische Anbieter soll lediglich „nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten“ geprüft werden. Völlig offen ist auch noch die Zuständigkeit für die Medienagenden. Am Dienstag war noch nicht klar, in welchem Ministerium diese künftig angesiedelt sein werden.

Geblieben sind die Koalitionspartner beim Ausbau der Medienbehörde KommAustria sowie der Rundfunk- und Telekomregulierungsbehörde RTR zu einer „verfassungsrechtlich unabhängigen, konvergenten Medien- und Telekommunikationsbehörde“. Die ÖVP konnte sich mit diesem lang gehegten Wunsch durchsetzen. Die SPÖ wünscht sich im Gegenzug bei der Neubesetzung der Posten in der KommAustria eine ORF-freundliche Behörde. Im Regierungsübereinkommen finden sich darüber freilich keine Details.

Bei der neuen Medienbehörde sollen künftig „im Sinne der Wettbewerbsgleichheit“ alle behördlichen Bewilligungen für alle elektronischen Anbieter erfolgen. Der ORF ist hier also eindeutig eingeschlossen. Weiters fällt die Presse- und Publizistikförderung, die eventuelle neue Medienförderung, der Digitalisierungs- sowie der Fernsehfonds Austria in die Verantwortung der Medienbehörde. Hinzu kommt künftig auch noch die Medienforschung.

Wenig Konkretes enthält das Regierungsprogramm in Sachen Presseförderung. Diese sei zu evaluieren und „gegebenenfalls weiterzuentwickeln“. Je nach budgetären Möglichkeiten ist eine Förderung für kommerzielle und nicht kommerzielle private elektronische Anbieter zu prüfen, heißt es. Grünes Licht gibt es auch für die öffentlich-rechtliche Finanzierung von TW 1 als Informations-Spartensender.

Bei der von ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz seit längerem geforderten Lockerung der ORF-Werbebeschränkungen hat man sich auf einen Kompromiss geeinigt: Die Werbebeschränkungen sind zu evaluieren und gegebenenfalls im Interesse der Finanzierung eines qualitativ hochwertigen ORF anzupassen – allerdings mit der Einschränkung, dass die „Auswirkungen auf den gesamten Mediensektor auch im Lichte der EU-rechtlichen Standards“ berücksichtigt werden.

Weiters enthält das Koalitionsabkommen das Bekenntnis zur Sicherung des dualen Rundfunksystems – insbesondere für die bevorstehende Digitalisierung. In diesem Zusammenhang sollen die erforderlichen Schritte zur Digitalisierung des Hörfunks eingeleitet werden. Im Zuge der Digitalisierung aller Medienplattformen sei „neben der Einführung von DVB-T auf weiteren Multiplexplattformen auch die Einführung von Mobile-TV anzustreben“. Weitere Multiplexplattformen sollen durch den neuen Medienregulator ausgeschrieben werden und Rundfunkangebote seien zu lizenzieren.

Ernüchtert reagierten die Grünen am Dienstag in einer ersten Reaktion. „Nichts erkennbar, nichts beabsichtigt, Chancen vertan“, erklärte der Grüne Mediensprecher Stefan Schennach zum Medienpaket.

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