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Finanzieller Anreiz für die Anschaffung von Fahrradanhängern

©Marktgemeinde Hörbranz
Die Marktgemeinde Hörbranz fördert seit Jahren die sanfte Mobilität und setzt mit der neuen finanziellen Förderung von Fahrradanhängern einen weiteren Schritt. Fahrradfahren ist gesund, kostengünstig, umweltschonend und macht Spaß.

Ein Fahrradanhänger steigert die Mobilität, vor allem wenn man mit Kindern unterwegs ist.

Bei größeren Einkäufen besteht oft das Problem, dass man einen großen Einkauf kaum mit dem Fahrrad nach Hause schaffen kann und ein Auto benötigt wird. Mit einem Fahrradanhänger im Haus bleibt das Auto häufiger stehen. Gut für die Umwelt und gut für den Geldbeutel.

Darum wird die Anschaffung eines Fahrradanhängers in Hörbranz finanziell unterstützt.

Voraussetzung für eine Unterstützung ist, dass der Antragssteller seinen Hauptwohnsitz in Hörbranz gemeldet hat und der Anhänger für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist. Zudem muss der Fahrradanhänger bei einem Unternehmen in der Region Leiblachtal gekauft worden sein.

„Wir wollen mit dieser Unterstützung die Familien fördern und einen weiteren Anreiz zum Umstieg auf ein umweltfreundliches Verkehrsmittel geben. Gleichzeitig wollen wir den Einkauf in der Region stärken und unterstützen” fasst Bürgermeister Karl Hehle die Vorteile der neuen Förderung zusammen.

Gefördert werden alle Fahrradanhänger, die der Fahrradverordnung BGBL 146/2001 entsprechen. Die Förderung ist gültig ab 1. Juni 2014.

Wie hoch ist die Förderung?

50% der Investitionskosten eines Fahrradanhängers zum Kindertransport oder Lastentransport (jedoch höchstens 150 Euro) bei nachweislichem Kauf in der Region Leiblachtal

25% der Investitionskosten eines Fahrradanhängers zum Kindertransport oder Lastentransport (jedoch höchstens 75 Euro) bei nachweislichem Kauf außerhalb der Region Leiblachtal

Wie bekommt man die Förderung?

Ein formloses Ansuchen mit
• Name, Adresse, Bankverbindung, Kontonummer (Hauptwohnsitz Hörbranz)
• Original- Rechnung für den Fahrradanhänger

an die Marktgemeinde Hörbranz, Lindauer Straße 58, 6912 Hörbranz

oder

ganz unbürokratische Abholung des Betrages in bar gegen Vorlage der Original-Rechnung im Bürgerservice der Gemeinde Hörbranz während der allgemeinen Amtszeiten.

 

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