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Finanzausgleich: Aufgabenorientierung aus Gesetz gestrichen

Bei der Streichung wurde auf den Kindergarten-Ausbau hingewiesen.
Bei der Streichung wurde auf den Kindergarten-Ausbau hingewiesen. ©APA/dpa/Lino Mirgeler
Die Aufgabenorientierung wurde aus dem Gesetz gestrichen. Die Regierung verwies in diesem Zusammenhang auf den Ausbau der Kindergärten.

Die Bundesregierung hat die Ende 2016 beschlossene Aufgabenorientierung aus dem Finanzausgleichsgesetz gestrichen. Während sich Ex-Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) bei dessen Implementierung noch besonders erfreut über diesen Schritt gezeigt hatte, wurde der Passus am Mittwoch per Ministerratsbeschluss aus dem Gesetz gestrichen – und zwar rückwirkend per 1. Jänner 2017.

Streichung wirkt auch rückwirkend

Die Aufgabenorientierung sah vor, dass die gesamten Mittel für Kindergärten ab 2018 kriteriengebunden vergeben werden. Entscheidende Faktoren wären etwa die Anzahl der Kinder, Öffnungszeiten, aber auch der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund gewesen.

Die Ertragsanteile der Gemeinden hätten in jenem Verhältnis verteilt werden sollen, in dem die Gemeinden im Bereich der Elementarbildung der Kinder bis sechs Jahren Aufgaben übernehmen. Aus dieser Vergabe der Mittel über eine Aufgabenorientierung wurde dann nichts, denn bis zum Herbst 2018 konnte man sich nicht auf entsprechende Kriterien verständigen.

Im Gesetz war auch vorgesehen, dass ab Jänner 2019 die Aufgabenorientierung als Pilotprojekt auch auf den Bereich der Pflichtschulen (sechs bis 15 Jahre) ausgeweitet werden hätte sollen. Bis 1. September diesen Jahres wäre dies vorzubereiten gewesen.

Im am Mittwoch im Ministerrat beschlossenen Gesetzestext heißt es dagegen, der entsprechende §15 “tritt samt Überschrift mit 1. Jänner 2017 außer Kraft”. Ein Kommentar aus dem Finanzministerium zur Streichung der Aufgabenorientierung stand auf APA-Anfrage vorerst noch aus.

Regierung verweist auf Kindergarten-Ausbau

Im Finanzministerium begründete man die Streichung der Aufgabenorientierung aus dem Finanzausgleichsgesetz mit der am Mittwoch im Nationalrat beschlossenen Bund-Länder-Vereinbarung für den Ausbau der Kinderbetreuung. Mit der 15a-Vereinbarung sei “ein anderer Weg im Bereich der Elementarpädagogik” beschritten worden, hieß es am Mittwochnachmittag gegenüber der APA.

Mit dem nun vorliegenden Beschluss sei die Mitfinanzierung durch den Bund bis zum Ende der laufenden Finanzausgleichs (FAG)-Periode vereinbart worden. “Die nicht mehr erforderlichen Bestimmungen des FAG können daher entfallen”, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des Ressorts.

(APA/Red)

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