AA

Film- und Fotoverbot bei Prozess um in Wiener Kaserne erschossenen Rekruten

Der Mordprozess startet am Donnerstag, im Landesgericht Wien jedoch wurde ein Foto- und Filmverbot verhängt.
Der Mordprozess startet am Donnerstag, im Landesgericht Wien jedoch wurde ein Foto- und Filmverbot verhängt. ©APA/Hans Punz
Der Mordprozess um den in einer Wiener Kaserne erschossenen Rekruten startet am Donnerstag am Wiener Landesgericht für Strafsachen. Bilder der Verhandlung wird es keine geben, da für den Bereich vor dem Verhandlungssaal und den Saal selbst ein ausnahmsloses Foto- und Filmverbot erlassen wurde.
Tatverdächtiger wird inhaftiert
Ermittlungen wegen Mordverdacht
Mordprozess startet am 7.Juni
Mordanklage
Rekrut i n Wiener Kaserne angeschossen
U-Haft über Verdächtigen verhängt

Das Landesgericht will damit “eine ruhige und sachliche Abwicklung des Verfahrens für alle Parteien gewährleisten”, wie Mediensprecherin Christina Salzborn am Dienstag in einer Presseaussendung erläuterte. Zuletzt war es bei Schwurverhandlungen wiederholt zu unschönen Szenen gekommen. Kameramänner waren nach dem Aufruf zur Sache des öfteren erst auf mehrfache, nachdrückliche Aufforderung hin zum Verlassen des Saales zu bewegen. Ein Verteidiger bestellte für einen nichtöffentlichen Termin sogar einen Fotografen vor ein Richterzimmer. Mit der nunmehrigen Maßnahme möchte das Landesgericht vor allem tumultartige Szenen vor dem Gerichtssaal unterbinden, die es zuletzt unmittelbar vor dem Beginn medienwirksamer Verhandlungen gegeben hatte.

20-jähriger starb durch Schuss in den Kopf in Wiener Kaserne

Der 22-jährige Angeklagte und sein Anwalt Manfred Arbacher-Stöger (Kanzlei Rifaat) wollen beweisen, dass keine vorsätzliche Tötung, sondern ein Schießunfall vorliegt. Der tödliche Schuss war im Ruheraum eines Wachcontainers gefallen, wo der 20-Jährige auf einer Pritsche schlief. Der Angeklagte, der zunächst Erinnerungslücken geltend gemacht hatte, behauptete im Rahmen einer Tatrekonstruktion, er hätte seinen Kameraden wecken wollen. Dabei sei er gestolpert und hätte sich am Abzug seines Sturmgewehrs StG 77 festgehalten, worauf sich ein Schuss löste. Das Projektil drang dem 20-Jährigen in den Kopf, der Bursch starb an einer Hirnlähmung.

Verdächtiger gibt widersprüchliche Angaben bei Ermittlungsverfahren in Wien

Die Anklage stützt ihren Mordvorwurf auf die widersprüchlichen Angaben des jungen Mannes im Ermittlungsverfahren, die Angaben von zwei Zeugen, die den 22-Jährigen belasten, und vor allem auf die Ergebnisse ein Schießgutachtens, das sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft mit der Version des Angeklagten nicht in Einklang bringen lässt. Demnach hätte die am Tatort sichergestellte Patrone erkennbare Längsriefen aufweisen müssen, hätte sich die Tatwaffe – wie vom Angeklagten angegeben – selbst geladen, nachdem sie ihm seiner Aussage nach kurz zuvor aus der Hand gefallen sein soll. Solche Spuren konnte der Sachverständige jedoch nicht feststellen.

Mithäftling des Angeklagten aus Wien zeigt mögliches Motiv auf

Die Verhandlung ist auf zwei Tage anberaumt. Am ersten Verhandlungstag werden nach dem 22-Jährigen mehrere Zeugen aussagen. Geladen ist unter anderem ein mittlerweile entlassener ehemaliger Mithäftling des Angeklagten, der ein mögliches Motiv aufgezeigt hatte, indem er behauptete, der 22-Jährige habe ihm im Gefängnis verraten, der später Getötete hätte ihn als “Dickerchen” verspottet. Beim zweiten Termin am 14. Juni dürften dann ausführlich die Sachverständigen zu Wort kommen.

(APA/Red.)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Wien Aktuell
  • Film- und Fotoverbot bei Prozess um in Wiener Kaserne erschossenen Rekruten