Nach reichlich Wodka Lemmon und Whisky Cola imwollte der junge Man seine zwei Landsleute nach Hause chauffieren. Die Fahrt des angeheiterten Trios endete allerdings überraschend in einem Gartenzaun an der Kreuzung Schmelzhütterstraße – Schulgasse, in der Nähe des Pfadfinderheims in Dornbirn. Wieso der Golf ungebremst in der Mauer landete, weiß niemand.
Zum Unfallzeitpunkt hatte der Bursch mindestens 1,7 Promille. Möglich wäre laut Rückrechnung auch ein Wert von 2,3 Promille. “Das ist ja brutal!”, wundert er sich selbst über diesen Wert.
Führerschein besaß er noch nie einen, Fahrpraxis kaum. “Ein bisschen fahren kann ich aber schon”, räumt er nichts desto trotz ein. Er selbst war nicht angeschnallt und brach sich Nase und Hand. Seine zwei Kollegen erlitten einen Jochbeinbruch, Nasenbeinbruch, eine Gehirnerschütterung, mehrere Schürfungen und Prellungen. Erinnern kann sich keiner mehr.
“Ihr lupenreines Geständnis ist der wichtigste Milderungsgrund”, begründet Richter Karl Mayer die Strafe von neun Monaten, von denen der Alkolenker drei absitzen muss. Ob er das Urteil annehmen will oder berufen, möchte sich der dreifach Vorbestrafte noch überlegen.
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