Künftig müssen Lenker schon ab 0,5 Promille mit einer Nachschulung rechnen und beim zweiten Mal den Schein abgeben. Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung wird doppelt so teuer, und die Mindeststrafe für Tempoüberschreitungen über 30 km/h wird auf 72 Euro angehoben.
Konkret droht beim Fahren zwischen 0,5 und 0,8 Promille beim ersten Delikt weiterhin kein Führerscheinentzug, sondern eine Nachschulung und eine Geldstrafe. Beim zweiten Mal ist das Papier künftig aber für einen Monat weg, und beim dritten entsprechenden Vergehen wird der Führerschein für drei Monate eingezogen. Nach der derzeit geltenden Regelung muss der betreffende Lenker seine Fahrberechtigung erst beim dritten Verstoß abgeben – für mindestens drei Monate.
Das Handytelefonieren am Steuer wird entgegen früheren Überlegungen doch nicht in das Vormerksystem einbezogen. Dafür werden die Strafen von 25 auf 50 Euro verdoppelt.
Im Sinne der grenzüberschreitenden Strafverfolgung werden Raser künftig ebenfalls mit einem größeren Betrag zur Kasse gebeten. Wer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 km/h überschreitet, muss – egal ob Überland oder in Ortsgebieten – mindestens 72 Euro zahlen. Das ist jener Betrag, ab dem Geldstrafen innerhalb der EU grenzüberschreitend eingetrieben werden können. Inkrafttreten soll das Gesetz, wenn es nach dem Wunsch Faymanns geht, bereits mit 1. Jänner 2008.
Die Maßnahmen fanden bei den Interessensvertretern breite Unterstützung: ARBÖ, Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) und Verkehrsclub Österreich (VCÖ) haben die geplanten Verschärfungen begrüßt. Der ÖAMTC forderte Augenmaß und eine scharfe Bestrafung für Hochrisikolenker. Auch die Grünen lobten die Maßnahmen.
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