Für das mutwillige Versprühen eines Feuerlöschers hatte ihm die Staatsanwaltschaft Feldkirch eine Diversion gewährt. 20 Stunden gemeinnützige Arbeit hätte der Schüler leisten sollen.
Weil er die Gratisarbeit nicht verrichtet hat, hat die Staatsanwaltschaft den Dornbirner doch angeklagt. Bei der Gerichtsverhandlung gewährte ihm das Landesgericht Feldkirch nun eine zweite Chance. Richterin Angelika Prechtl-Marte sah von einer Verurteilung ab. Die Vizepräsidentin des Landesgerichts erhöhte stattdessen die Anzahl der Arbeitsstunden auf 30. Der Angeklagte und Staatsanwältin Julia Müller waren damit einverstanden.
Verfahren einstellen
Sollte der Jugendliche dieses Mal die Auflagen mit der Arbeit in einer noch zu bestimmenden Organisation erfüllen, würde das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden. Dann würde er weiterhin als unbescholten gelten. Eine Vorstrafe bliebe ihm erspart.
Zusammen mit einem Mittäter hatte der geständige Angeklagte am 9. August 2015 in Dornbirn im Parkdeck und im Stiegenhaus einer Firma Feuerlöscher versprüht. Das gilt strafrechtlich auch bei einem geringen Schaden gleich als schwere Sachbeschädigung. Dafür sieht das Strafgesetzbuch für Erwachsene bis zu zwei Jahre Gefängnis vor, für Jugendliche bis zu einem Jahr Haft.
Die Hälfte des entstandenen Schadens von rund 200 Euro hat der Angeklagte bereits bezahlt. Auch sein Mittäter hat die ihm vorgeschriebenen Sozialstunden nicht abgearbeitet. Er ist zur Gerichtsverhandlung nicht erschienen und erhält einen neuen Prozesstermin.
Der Angeklagte berichtete, er habe das Arbeiten zuerst hinausgeschoben und dann wegen eines Fersenbruchs und der Schule keine Zeit dafür gehabt. Er müsse lernen, Verantwortung zu übernehmen, sagte die Richterin zum jungen Angeklagten.
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