Sie weisen darauf hin, dass im Juli dieses Jahres eine Prüfung der rechtlichen und gesundheitlichen Aspekte einer eventuellen regionalen Zulassung des Spritzmittels Plantomycin in Aussicht gestellt wurde.
Ebenso wie in der deutschen Bodenseeregion ist auch in Vorarlberg der Obstbau von der seit Baumkrankheit Feuerbrand immer stärker betroffen. Das hatte bisher zur Folge, dass in Vorarlberg rund ein Viertel der Erwerbsobstflächen gerodet wurde und Obstbaubetriebe ihre Tätigkeit einstellen mussten. Die bedrohliche Lage für den Obstbau wird noch dadurch verstärkt, dass das in der deutschen Nachbarschaft verwendete Bekämpfungsmittel Plantomycin bei uns bisher nicht eingesetzt werden darf, wodurch am Markt ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für das heimische Obst entsteht. Wenngleich das während der Blütezeit als Spritzmittel eingesetzte Antibiotikum nicht über das Obst selbst in die Lebensmittel kommt, gilt es vorzusorgen, dass es nicht beim Verzehr großer Mengen Honig zu einer Überbelastung kommt. Seitens der Erwerbsobstbauern wird darauf hingewiesen, dass bei Milch und Fleisch wesentliche höhere Höchstwertgrenzen akzeptiert werden. Hinsichtlich der Zulässigkeit nach EU-Vorschriften kann nicht angenommen werden, dass Deutschland solche Regelungen verletzt.
Die Vorarlberger Bundesräte wollen nun vom Landwirtschaftsminister wissen, ob die in Aussicht gestellte Prüfung bereits ein Ergebnis erbracht hat und welche alternativen Möglichkeiten er sieht, der Rodung von Obstflächen mit den damit verbundenen Existenzbedrohungen für die Vorarlberger Obstbaubetriebe entgegen zu wirken. (Quelle: BR Weiss)
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