Der arbeitslose Bäcker bekannte sich vor Gericht schuldig, in dem Lokal 40 Schachteln Zigaretten und 700 Euro Bargeld gestohlen zu haben. Die Brandstiftung stritt der Angeklagte anfangs ab. Das Gericht sah es aber als erwiesen an, dass der 23-Jährige in der Gaststätte willentlich ein Feuer gelegt hatte. Die These, wonach eine unabsichtlich liegen gelassene Zigarette den Brand ausgelöst haben soll, wurde von einem Gutachter widerlegt. Es kann davon ausgegangen werden, dass Rache das Motiv für die Brandstiftung war.
Der Mann war am Tatabend vom Personal der “7er”-Bar abgewiesen worden, als er zu später Stunde und unter Drogeneinfluss stehend das Lokal betrat und noch etwas konsumieren wollte. Später kehrte der 23-Jährige zum Lokal zurück, warf eine Scheibe ein, entwendete Zigaretten und Bargeld und legte ein Feuer. In weiterer Folge geriet die Gaststätte in Vollbrand, was der Mann aber offensichtlich nicht beabsichtigt hatte. Er rief selbst die Feuerwehr und stellte sich am nächsten Tag bei der Polizei. Diese Tatsache sowie der Umstand, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt aufgrund des Drogeneinflusses nur eingeschränkt zurechnungsfähig war, wirkten sich mildernd auf das Urteil aus.
Richter Werner Mück verurteilte den arbeitslosen Bäcker wegen Brandstiftung und Diebstahl zu einer bedingten Haftstrafe von zwei Jahren. Der Verurteilte erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
Der Schuldspruch dürfte für den 23-Jährigen auch schwerwiegende zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen. Es kommt eine Schadenersatzklage in Höhe zwischen 200.000 und 350.000 Euro auf den Mann zu.
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